Kosmische Strahlung: Entdeckung, Flugverkehr und Nicht-Information der Öffentlichkeit

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Einführung in ein weitgehend unbekanntes Terrain, weil die Öffentlichkeit nicht informiert wird. Nicht-Information beruht immer auf Vorsatz.

Kapitel 1 unserer MILLISIEVERT-Untersuchung

Gegen die herrschende Unwissenheit veröffentlichen wir hier als Blogartikel das Kapitel 1 aus der folgenden Untersuchung, die sich für alle Raumfahrtinteressierten als grundlegende Einführung erwiesen hat und vollständig als pdf-Datei auf diesem Blog zum Download bereitgehalten wird:

Mit 1,8 Millisievert zum Mond und zurück
oder Die bemannte Raumfahrt im Licht der kosmischen Strahlung.
1. Fassung. 19. März 2016. – 109 Seiten.
(https://balthasarschmitt.files.wordpress.com/2018/02/mit-millisievert-zum-mond-und-zurc3bcck-1603201.pdf)

Das Layout und die Typographie wurden dem Blog angepaßt. Die Seitengliederung des Originals wurde durch Seitenzahlen (in eckigen Klammern) angezeigt; die Paragraphenzählung blieb erhalten, entwickelt ihre Funktion jedoch nur im Gesamttext.

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[Seite 9]

 

Kapitel 1

Die Welt der kosmischen Strahlung – unsere Welt

 

§ 1   Wir sind nicht informiert

Das allgemeine Publikum, die Öffentlichkeit, Otto Normalverbraucher, wir Laien: wir werden durch die Massenmedien über die kosmische Strahlung wenig bis gar nicht informiert. Wer sich nicht selbst informiert, weiß nichts darüber. Deshalb kann er auch, wenn gelegentlich ein Wort über die kosmische Strahlung oder, wie sie früher hieß, die Höhenstrahlung verlautet, die Information nicht einordnen.

Dieser Stand unserer Unkenntnis hat seinen guten Grund: er ist beabsichtigt und wird von Regierungen und Medien mit Fleiß gehegt und gepflegt. Wer als Laie den Grund herausfinden will, beginnt eine abenteuerliche Reise in die populäre Sachliteratur und die allgemein informierenden Medien und insbesondere ins Internet. Er entdeckt, daß für die kosmische Strahlung mehrere physikalische Größen mit je eigenen Maßeinheiten parallel benutzt werden.

Um ihre Bedeutung zu erkennen, muß man sie umrechnen, um vergleichbare Größen zu erhalten. Dadurch wird dem Laien der Eindruck vermittelt, daß er nur mit mathematischen Kenntnissen den Durchblick gewinnen kann. Das allein schon kann die Menschen von einer Beschäftigung mit der Materie erfolgreich abhalten. Dieser Zustand mit mehreren Größen ist zwar historisch entstanden, wird aber durch das internationale System der Maßeinheiten (SI-System) leicht überwunden. Man benötigt keine besonderen mathematischen Kenntnisse, sondern nur die Grundrechenarten Malnehmen und Teilen.

Es handelt sich im Grunde nur um ganze 4 Maßeinheiten – Rad / Gray und Rem / Sievert, die gegebenenfalls in einem oder zwei Schritten umgerechnet werden. Das ist alles. Der Leser als Laie erhält in diesem Bericht die kleinen Umrechnungen in allen Schritten völlig durchsichtig präsentiert, und er kann jeden Schritt leicht nachrechnen, wenn er will.

Die erste Gruppe – Rad / Gray – sind die Einheiten für die physikalische Stärke der Strahlung; “Rad” ist die ältere Einheit, “Gray” ist die neuere. In diesen Einheiten werden die physikalischen Wirkungen aller Strahlungsarten gemessen.

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Die zweite Gruppe – Rem / Sievert – sind die Einheiten für die biologische Stärke der Strahlung; “Rem” ist die ältere Einheit, “Sievert” die neuere.

Warum wird zwischen physikalischer und biologischer Stärke unterschieden?

Es gibt verschiedene Arten von Strahlungen, und bei ihrer Wirkung auf den menschlichen Organismus erweisen sich einige Strahlungsarten als schädlicher als die übrigen. Von den Strahlungen der schädlicheren Gruppe wirkt eine kleinere Menge so stark wie eine größere Menge der übrigen Strahlungsarten; die kleinere Menge dieser Gruppe ist in ihrer Wirkung “äquivalent” (gleichwertig) einer größeren Menge der anderen Arten. Deshalb wurde der Begriff der “Äquivalentdosis” eingeführt. Für die Wirkung auf den Menschen und andere Lebewesen ist die Äquivalentdosis maßgebend.­

Um die effektive Stärke der Wirkungen, die Äquivalentdosis, ausdrücken zu können, muß ein Rad- oder Gray-Wert für Strahlungen der schädlicheren Art um einen bestimmten Faktor erhöht werden: der erhöhte Wert wird dann in Rem oder Sievert ausgedrückt.

Im Rahmen dieses Berichts werden alle physikalischen Einheiten in biologisch gewichtete Einheiten umgerechnet (Rad / Gray in Rem / Sievert) und alle älteren Einheiten in neuere. Als Ergebnis müssen alle Dosiswerte in Sievert vorliegen: sie können bei Bedarf addiert werden, und sie sichern die Vergleichbarkeit der Messungen.

§ 2   Die Entdeckung der kosmischen Strahlung

Entdeckt wurde die kosmische Strahlung erst 1912. Die Physiker stellten fest, daß in einem mit Luft gefüllten und verschlossenen Behälter die enthaltene Luft allmählich elektrisch leitend (gemacht) wurde. Man nahm an, daß dies durch die in den obersten Gesteinsschichten im Boden enthaltene Radioaktivität verursacht wird: diese radioaktive Strahlung trennt Moleküle auf in ihre Bestandteile, sie ionisiert die Luft, und heißt deshalb ionisierende Strahlung. Die Physiker wollten herausfinden, bis in welche Höhe die radioaktive Strahlung aus dem Erdboden wirkt. Die Wirkung dieser Strahlung mußte in der Höhe allmählich abnehmen und schließlich verschwinden.

Zu ihrer großen Überraschung stellten die Physiker jedoch fest, daß die Wirkung der Strahlung mit der Höhe zwar abnahm, jedoch nicht vollständig verschwand, sondern in größeren Höhe wieder zunahm. Damit war die “Höhenstrahlung” entdeckt. Mit Ballonfahrten in immer größere Höhen wurde als Ursprung der Strahlung das Weltall erkannt, und die Strahlung wurde als kosmische Strahlung identifiziert und bezeichnet.

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§ 3   Die natürliche Strahlenbelastung des Menschen

Alle Menschen erhalten von der radioaktiven Strahlung aus dem Boden und ihrer natürlichen Umgebung und außerdem aus der kosmischen Strahlung, die bis auf die Erdoberfläche herunter gelangt, eine gewisse ständige natürliche Strahlendosis, deren Jahreswert auch von der Höhenlage des Wohnortes abhängt. Diese natürliche Strahlendosis wird mit durchschnittlich 2,5 Millisievert pro Jahr angenommen. Die Umrechnung auf Mikrosievert pro Stunde ergibt:

2,5 milliSv = 2500 mikroSv pro Jahr;
1 Jahr hat 365 x 24 = 8760 Stunden;
2500 : 8760 = 0,28 mikroSv pro Stunde
[In dieser Rechnung sind am 1.1.2018 2 Schreibfehler korrigiert worden. Das Ergebnis war richtig.]

Dazu kommen künstlich erzeugte Strahlendosen durch Röntgenuntersuchungen oder andere medizinische Strahlenanwendungen, gegebenenfalls berufsbedingte Strahlendosen in Kernkraftwerken oder bei industriellen Anwendungen von Röntgenstrahlen oder radioaktiven Materialien.

Die Strahlenbelastung des Menschen wird mit der Einheit “Sievert” (Sv) pro Zeitdauer angegeben. Der Wert 1 Sv ist eine sehr hohe Dosis; ab 4 Sv in kurzer Zeit (Stunden oder Tage) gelten als tödlich. Daher wird in der Praxis oft mit Tausendstel Sv (milliSv) und Millionstel Sv (mikroSv) gerechnet:

1 Sv = 1000 milliSv = 1000000 mikroSv
0,001 Sv = 1 Tausendstel Sv = 1 milliSv
0,000001 Sv = 1 Millionstel Sv = 1 mikroSv
1 milliSv = 1000 mikroSv

Obwohl die Strahlung als “kosmische” bezeichnet wird, wirkt sie bis hinunter zur Erdoberfläche. Ihr Anteil an der “natürlichen Strahlenbelastung” des Menschen liegt bei ungefähr 0,3 milliSv pro Jahr. Die Umrechnung auf Mikrosievert pro Stunde ergibt:

0,3 milliSv = 300 mikroSv pro Jahr;
1 Jahr = 8760 Stunden;
300 : 8760 = 0,034 mikroSv pro Stunde

Mit wachsender Höhe über dem Meeresspiegel steigt die Stärke der kosmischen Strahlung jedoch sehr schnell stark an.

§ 4   Die Strahlenbelastung der Verkehrsfliegerei

Eine Vorstellung von den Größenordnungen der Dosiswerte gewinnt man am leichtesten, wenn man die Strahlungsbelastung in den verschiedenen Höhenlagen bis zu den Interkontinentalflügen in 10-12 km Höhe betrachtet (DER SPIEGEL. 1994, Nr. 17, S. 224-228: “Gewaltiges Knattern”):

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Höhe:                                               Dosis: mikroSv pro Stunde

0 m ca. (Meereshöhe, am Boden)              0.04

6000 m ca.                                                 0,7

8000 m ca.                                                2,2

10000 m ca.                                              3,8

12000 m ca.                                              8,2

14000 m ca.                                             14,1

Die Strahlungswerte steigen hier mit der Höhe keineswegs linear an, sondern exponentiell. Z. B. von 6000 m zu 12000 m verdoppelt sich die Höhe, die Strahlung verzehnfacht sich.

Außerdem sind die Werte für bestimmte Flüge gemessen worden:
.                                                        mikroSv / Stunde
Düsseldorf – San Francisco                         11
London – Chicago                                        9
New York – Athen                                        9
Paris – Tokio: Spitze                                   20
Paris – Tokio: Durchschnitt                        16

Als Durchschnittswerte für die Verkehrsfliegerei werden allgemein 12 km Flughöhe und 11 mikroSv / Stunde angenommen.

Die beiden Angaben über die natürliche Strahlenbelastung (2,5 milliSv pro Jahr) und die Strahlendosis in 12 km Höhe (11 mikroSv pro Stunde) werden allgemein als Referenzpunkte benutzt. Das Strahlungsproblem hat eine universale Bedeutung für die Menschheit. Es hat eine viel größere Tragweite als von der Öffentlichkeit bisher wahrgenommen, weil die Öffentlichkeit nicht informiert wird. Ein Irrtum kann zufälllig entstehen, eine Nichtinformation beruht immer auf Vorsatz.

§ 5   “Der Weltraum ist weit weg”

Die Weltraumstrahlung (kosmische Strahlung) wird durch die Aussagen der Begriffe “Weltraum” und “Kosmos” in der Öffentlichkeit für ein unserer irdischen Erfahrung weit entrücktes Phänomen gehalten. Diese Annahme ist jedoch, wie oben gezeigt, nicht zutreffend. Mit geringen Dosen wirkt die Weltraumstrahlung sogar bis auf die Erdoberfläche herab.

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Die Öffentlichkeit muß darüber informiert werden, daß die Weltraumstrahlung auch für die Menschen auf der Erde bedeutende Auswirkungen hat, nämlich weil wir in Massen am interkontinentalen Flugverkehr teilnehmen und das Flugpersonal sogar einen erheblichen Teil seiner Tageszeit und seines Berufslebens im Wirkungsfeld der kosmischen Strahlung zubringt.

Die Interessenvertreter des Flugpersonals kämpften sogar noch 1994 darum, daß ihre Mitglieder überhaupt als strahlenexponierte Berufsgruppe anerkannt werden sollten. DER SPIEGEL schreibt noch 1994: “Bislang schenken Fluggesellschaften und Aufsichtsbehörden den Höhenstrahlen wenig Beachtung.” Noch 1994 wird diskutiert, “ob das fliegende Personal in Zukunft als beruflich strahlenexponiert eingestuft werden sollte.” (Strahlenschutzkommission (SSK), Bericht, Heft 1. 1997. S. 4.) Erst um 1996 wird die Verkehrsfliegerei endlich in die deutsche Strahlenschutzverordnung (Paragraph 103) aufgenommen.

Seither wird die Strahlenbelastung in der Fliegerei auf den verschiedenen Höhen bis 14 km und auf den verschiedenen Flugrouten (Flüge nahe oder fern von den Magnetpolen der Erde; Flüge über den Südatlantik) amtlich untersucht und dokumentiert, und es werden amtliche Belastungsgrenzen bestimmt durch Höchstdosen für die Strahlungsaufnahme, sowohl pro Jahr wie auch für die gesamte berufliche Karriere.

Wer sich wundert, warum noch 1994 die Verkehrsfliegerei um die Anerkennung als strahlenexponierte Berufsgruppe kämpfen mußte, wird sich noch mehr wundern, wenn er erfährt, daß schon 20 Jahre vorher mit dem Flugbetrieb der CONCORDE seit 1976 eine ständige Messung der kosmischen Strahlung in der Maschine angeordnet worden war, und zugleich eine amtliche Anweisung bestand, daß bei Überschreiten einer bestimmten Strahlungsdosis die Maschine ihre Flughöhe verringern mußte.

Wer hatte offensichtlich ein starkes Interesse daran, daß die Öffentlichkeit über die
Risiken der kosmischen Strahlung möglichst lange nicht informiert werden sollte? Und
wer hatte die Macht, das Strahlungsrisiko jahrzehntelang in die Geheimhaltung wegzudrücken? Das Ergebnis des vorliegenden Berichts wird auch hierzu eine Erklärung
liefern (vgl. § 50).

§ 6   Die Passagiere und besonders die Vielflieger

Die Passagiere sind denselben Strahlungsdosen ausgesetzt wie das Flugpersonal, erhalten aber wegen der geringen Anzahl von Flügen pro Jahr eine viel geringere Strahlendosis als das Personal. Vielflieger (aus beruflichen Gründen) können jedoch entsprechend höhere Gesamtdosen einsammeln.

Trotzdem ist die Strahlenbelastung bei Interkontinentalflügen auch für die Passagiere nicht ganz vernachlässigbar. Das kann man an drei Indizien ablesen.

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Zum einen werden Flugbegleiterinnen bei Schwangerschaft ganz oder wenigstens ab einem bestimmten Zeitpunkt vom Flugdienst befreit, weil die Strahlenbelastung im Flugzeug ein Risiko für den Nachwuchs darstellen kann.

Als zweites wird im Internet auch für das Publikum eine Berechnung der Strahlenbelastung für jeden einzelnen Interkontinentalflug angeboten, die nach Flugroute und Dauer des Fluges sehr unterschiedlich ausfallen kann. Dadurch kann jeder Reisende die auf seinem Flug zu erwartende Strahlendosis erfahren. Dieses Verfahren wird auch für die Feststellung der Strahlenbelastung des Flugpersonals verwendet.

Als drittes Risiko gilt ein Ausbruch auf der Sonnenoberfläche (“solar flare”), der einen
sehr starken Teilchenstrom aussendet, der auch bis in die Stratosphäre der Erde
herunter (ca. 10 km) wirken kann. Die Flares sind nicht vorhersehbar, aber teleskopisch
beobachtbar, und ihre Teilchenströme benötigen halbe oder ganze Tage, bis sie die
Erde erreichen. Da die Laufzeit des Lichts von der Sonne zur Erde nur 8 Minuten
beträgt, können nach einer rechtzeitigen optischen Entdeckung des “Sonnenausbruchs”
ein paar Stunden Zeit zur Vorwarnung gegeben sein. Die Strahlenbelastung
durch einen “flare” dauert gewöhnlich nur ein paar Stunden an, kann jedoch extrem
hohe Werte bis zum Tausendfachen der normalen Strahlenbelastung in der Stratosphäre erreichen.

Für die Einsatzplanung des Flugpersonals oder die Entscheidung des Passagiers über die Buchung eines Interkontinentalflugs können die Flares jedoch nicht einkalkuliert werden und stellen daher ein ungewisses Risiko dar. Schwangeren wird empfohlen, beabsichtigte Interkontinentalflüge mit ihrem Arzt zu besprechen.

Das Flugpersonal trägt sichtbar keine Dosimeter am Rockaufschlag. Angeblich, weil
die Strahlung in der Stratosphäre mit den bekannten Dosimetern nicht zu messen sei.
Vielleicht aber auch, weil die Passagiere an Bord sich fragen könnten, warum sie keine
Dosimeter erhalten? Und wenn sie wieder zu Hause sind, könnten sich die Passagiere
gelegentlich fragen, was für Dosen die Astronauten eigentlich abbekommen? Das Sein
bestimmt das Bewußtsein – und das Bewußtsein von einer kosmischen Strahlung kann
das Sein bestimmen und zu ungehörigen Fragen nach APOLLO führen, weshalb es
besser nicht erst entstehen soll. Deshalb wird auch die Strahlenexposition des Flugpersonals
nur berechnet, mit demselben Programm, das im Internet auch für die Passagiere
bereitgestellt wird.

§ 7   Strahlung und Gesundheitsrisiken

In den Diskussionen der Gesundheitsrisiken wird unterschieden zwischen sofort eintretenden Strahlungsfolgen bei akuten höheren Dosen und den erst auf lange Sicht mit einer gewissen statistischen Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Folgen geringer Dosen, deren Eintreten im Einzelfall keineswegs sicher ist.

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Die Strahlungsbelastung pro Jahr hängt übrigens auch von lokalen Bedingungen ab und kann somit für den Einzelnen (z.B. Arbeit im Bergbau, Leben im Gebirge auf größeren Höhen) von dem allgemein angenommenen Mittelwert erheblich abweichen.

Mancher hat sich vielleicht schon gefragt, warum auf den Fotos die Indiofrauen in den Anden bei der Feldarbeit oder auf dem Markt meistens mit kräftigen Filzhüten zu sehen sind. Die obige Tabelle über die Strahlendosen in größeren Höhen liefert die Erklärung. Von der Meereshöhe bis auf 6000 m steigt die Strahlendosis von 0,04 auf 0,7 mikroSv pro Stunde, also um den Faktor 17.

§ 8   Die verschiedenen Arten von Strahlung

Die Strahlungsbelastung entsteht grundsätzlich aus zwei völlig verschiedenen Arten:
elektromagnetische Strahlung (Wärmestrahlung, Licht, Ultraviolettstrahlung, Röntgenstrahlung) und
ionisierende Teilchenstrahlung (z.B. von Elektronen und Protonen, die durch ihre Energie Moleküle zerstören können).

Beide Arten von Strahlung übertragen Energie, die der bestrahlte Körper aufnimmt und verarbeiten muß, und können daher ein Gesundheitsrisiko sein. Ionisierende Strahlung schädigt lebende Zellen und kann ihre Fähigkeit zur Vermehrung behindern oder zum Zelltod führen.

Der Unterschied zwischen der physikalischen Messung der Strahlungsstärke in Gray (abgekürzt Gy) und der biologischen Schädlichkeit in der “Äquivalentdosis” in Sievert wurde eingangs dargelegt (§ 1). Hier ist noch zu erläutern, wie der Faktor, der die Sievert-Dosis bestimmt, entsteht. Die kosmische Strahlung trifft in jedem Fall als erstes Organ die Haut, kann aber je nach Stärke (Energie der Teilchen) auch etwa 1 cm tief eindringen und dann das Gewebe schädigen, oder sie kann sogar ca. 5 cm tief eindringen und dann die blutbildenden inneren Organe (Leber u.a.), das Knochenmark und die Fortpflanzungsorgane (Keimbahn) treffen.

Diese verschiedenen biologischen Wirkungen werden nach einer Tabelle mit Faktoren von 1-20 bewertet, um die die physikalischen Werte erhöht werden, um den Äquivalenzwert auszudrücken. So kann bei einheitlicher Angabe aller Strahlungs- und Dosiswerte in Sievert eine Berücksichtigung der Arten der Quellen entfallen, und alle Sievert-Werte können addiert werden, um die gesamte Strahlungsbelastung für den lebenden Organismus zu berechnen.

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§ 9   Die CONCORDE: Flughöhen von 15 – 18 km

Oberhalb der Verkehrsfliegerei mit 12 km Flughöhe und 11 MikroSv pro Stunde liegt noch eine Kategorie des Flugverkehrs, der seit der Katastrophe des CONCORDE-Absturzes im Jahr 2000 aus dem Bewußtsein der Öffentlichkeit verschwunden ist. Es handelt sich um Flüge bis in Höhen von 18 km, wo auch heute noch ein Flugverkehr der Firmen- und Privatflugzeuge stattfindet, die “Business Aviation”. In dem Artikel von Maria Blettner u.a.: “Strahlenexposition beim Fliegen” (In: Strahlenschutzpraxis. 2014, Nr. 2, S. 3-14) werden auf S. 11 alle wesentlichen Daten zusammengestellt:

“Es wird jedoch oftmals übersehen, dass bereits in den 70er-Jahren die Überschallflugzeuge des Typs „Concorde“, deren Reiseflughöhe über 15.000 m lag, mit durchaus „vernünftigen“ Messgeräten ausgerüstet waren [4]. Die Piloten hatten die behördliche Anweisung [5], bei einer gemessenen „Dosisleistung über 100 mrem/h“ (1 mSv/h) auf eine tiefere Flugfläche zu wechseln. Diese Vorschrift gilt auch heute noch für Flugzeuge – vor allem Flugzeuge der sogenannten Business Aviation –, die oberhalb von 15.000 m verkehren.”

Die CONCORDE war also mit Dosimetern ausgerüstet, bereits zum Betriebsbeginn 1976, während die Verkehrsfliegerei noch 1994 um ihre Anerkennung als strahlenexponierter Berufszweig kämpfen mußte! Die Passagiere der sehr teuren Überschallflüge in großen Höhen waren ganz offensichtlich ein Publikum, auf dessen Strahlenschutz besonders geachtet werden mußte, wozu es auch dringende Gründe gab.

Ihre maximale Flughöhe erreichte die CONCORDE erst nach einem langen Steigflug und blieb dort nur relativ kurze Zeit, bis der Sinkflug zur Landung eingeleitet werden mußte. Aus der Anweisung an die Piloten, die jeweils aktuelle Strahlenbelastung zu beobachten und bei Erreichen eines Maximalwerts die Flughöhe zu verringern, ist zu entnehmen, daß in den Höhen ab 15 km die Strahlenbelastung mit jedem weiteren Kilometer Höhe deutlich zunehmen kann.

Geradezu erstaunlich ist der Grenzwert mit der

Dosisleistung über 100 mrem/h (1 mSv/h)
wenn man diesen Grenzwert in Mikrosievert betrachtet:
100 millirem =1 milliSv = 1000 mikroSv pro Stunde

und mit den standardmäßig im Flugverkehr auf 12 km Höhe gemessenen 11 mikroSv pro Stunde vergleicht. Die Steigerung der Flughöhe um die Hälfte (von 12 auf 18 km) führt bzw. kann zu einer Erhöhung der Dosisleistung auf fast das 91-fache führen (die Rechnung: 11 x 91 = 1001), also rund das Hundertfache!

Die Tolerierung einer so hohen Strahlendosis als Grenzwert bedeutet, daß 1000 mikroSv pro Stunde in 18 km Höhe ständig auftreten können und toleriert werden müssen, wenn man dort fliegen will. Die Definition des Grenzwertes und die

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Anweisung, erst bei seiner Überschreitung die Flughöhe zu reduzieren, beweisen, daß auch höhere Werte dort oft auftreten können. Durchschnittswerte für die Flughöhe 18 km werden in der zitierten Literatur nicht angegeben.

Eine Durchschnittsbildung wäre aber auch nur von rein statistischem Interesse. Wenn die Schwankungen unvorhersehbar sind, dann stellt ein jederzeit erwartbarer Strahlungspegel (1000 mikroSv pro Stunde) praktisch einen Standard auf dieser Flughöhe dar, auch wenn er nicht in jedem Augenblick eintritt: denn jedes Flugvorhaben in dieser Höhe muß sich auf die jederzeit mögliche Dosis vorbereiten.

§ 10   Die Süd-Atlantik-Anomalie (SAA) – Teil 1

Es gibt einen zweiten Flugbereich, in dem die Verkehrsfliegerei bereits in ihrer typischen Flughöhe von 12 km auf Wirkungen der Van Allen Gürtel (VAG) trifft: er ist geografisch begrenzt auf den Südatlantik, ungefähr auf der Höhe von Brasilien. Dort liegt der innere VAG mit seinem starken Strahlungsfeld wesentlich tiefer als normalerweise (deshalb eine “Anomalie”) und verursacht ebenfalls schwankende und sehr hohe Strahlendosen, so daß die Fluggesellschaften den Bereich der SAA nach Möglichkeit meiden und umfliegen.

Als zu erwartende Strahlendosen für den internationalen Flugverkehr durch die SAA wird in “Wikipedia: Südatlantische Anomalie – 2015” angegeben:

“So beträgt die Strahlenbelastung bei einer Flugreise nach Südamerika das Tausendfache der einer nach Fernost.[1]”

Somit beträgt die Äquivalentdosis für die SAA in 12 km Höhe:
.                                      11 x 1000 = 11000 mikroSievert = 11 milliSievert pro Stunde

§ 11 Auswirkungen der Solar Flares auf die Verkehrsfliegerei

Die auf der Sonne auftretenden Ausbrüche von Partikelströmen (Solar Flares) haben Auswirkungen bis herunter auf die Flughöhen der Verkehrsfliegerei. Das größte bekannte Ereignis dieser Art (Carrington-Ereignis) wurde im Jahr 1859 überall auf der Erde registriert (vgl. Wikipedia: Carrington-Ereignis – 2015). Für Ereignisse dieser Größenordnung berichtet der Artikel von Blettner 2014, S. 11 (siehe oben) folgende Schätzung für die Äquivalentdosen in Reiseflughöhe (12 km) (Hervorhebungen hinzugefügt):

„Die Extrapolation von Dosisabschätzungen für das Carrington-Ereignis [7, 8, 9], das bisher größte bekannte solare Ereignis der letzten 200 Jahre, auf Reiseflughöhen liefert Dosen, die für einen Langstreckenflug oberhalb 20 mSv liegen können. Nach ICRP 103 Nr. 176 [10] ist ein derartiges Ereignis als Notfallsituation anzusehen und nach den

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neuen Euratom-Grundnormen [11] zumindest unter „Planned Exposures“ einzuordnen, wofür Handlungsanweisungen vorzusehen sind.”

Wenn man die Dauer eines Langstreckenfluges z. B. einfachheitshalber mit 20 Stunden annimmt, dann würde die Dosis von “20 milliSv” für den ganzen Flug eine Stun­dendosis von
.                       1 milliSv = 1000 mikroSv pro Stunde,
bedeuten, was mit dem angenommenen Standardwert der Verkehrsfliegerei von 11 mikroSv pro Stunde zu vergleichen wäre. Mit 1000 mikroSv pro Stunde stimmt die Dosis des Carrington-Ereignisses übrigens mit dem Maximalwert für die CONCORDE überein.

Merkwürdig erscheint die im Artikel von Blettner mitgeteilte Regelung, Ereignisse
vom Typ “Carrington” seien als “planned exposure” anzusehen, für die eine Fluggesellschaft
Handlungsanweisungen” vorzugeben habe. Der kritische Laie fragt: Was
könnte an diesem Strahlungsrisiko geplant sein, wenn man es nicht voraussehen kann,
und welche Anweisungen könnten gegeben werden, wenn das Flugzeug ohnehin nur
in 12 km Höhe fliegt?

So zeigen die drei bedeutendsten “Anomalien” der Verkehrsfliegerei, nämlich
– der Flug bis 18 km Höhe: CONCORDE – 1000 mikroSv pro Stunde
– der Flug bis 12 km über den Süd-Atlantik – 11000 mikroSv pro Stunde
– der Flug in 12 km mit dem Auftreten extremer Solar Flares – 1000 mikroSv pro Stunde

daß unter besonderen Bedingungen sogar schon in gewerblichen Flughöhen über der Erde vier- und fünfstellige Mikrosievert-Werte pro Stunde anzutreffen sind.

Diese Erkenntnis wird im weiteren Fortgang des Berichts eine entscheidende Bedeutung gewinnen.

Zur Behandlung der Solar Flares ist anzumerken, daß ihre Auswirkungen in alle Flughöhen
bis zum interplanetaren Raum reichen, weshalb sie in mehreren Abschnitten des
Berichts behandelt werden: §§ 11, 13, 18, 20 – 22, 45; Anhang: Tabelle 2.

[Ende des Abdrucks]
***

P.S.
Die Bedeutung dieser Untersuchung für den Beweis der Schutzlosigkeit gegen die kosmische Strahlung hat nur wenige Besucher dieses Blogs bewogen, sich die umfangreiche Untersuchung selbst anzusehen. Mit dem Angebot des 1. Kapitels (10 Seiten Text) als Blog-Artikel ohne Download wird die Wichtigkeit der Untersuchung den Besuchern direkt vor Augen geführt und die pdf-Datei auf unserer DOWNLOAD-Seite hoffentlich aus ihrem Dornröschenschlaf erweckt.

Als kleine Zugabe zum Abdruck des Kapitel 1 drucken wir abschließend noch die in der letzten Zeile des Kapitels genannte Tabelle 2 über die Häufigkeit von Solar Flares in den Jahren 1967-1991 ab. Ralph Rene hat sie veröffentlicht in seiner sehr gut belegten Kritik des APOLLO-Programms. Rene hat die Daten von der zuständigen US-Behörde erhalten; die Behörde hat sich allerdings geweigert, ihm auch die wichtige Einordnung der Flares in leicht / mittel / schwer mitzuteilen.

Entscheidend ist an der Tabelle die Erkenntnis, daß Solar Flares nicht nur gelegentlich und völlig unvorhersehrbar auftreten, sondern geradezu ständig und sogar täglich mehrmals: man muß nur die monatlichen Zahlen durch 30 teilen und kommt damit ganz überwiegend auf täglich ein Dutzend Flares! Und jedes Solar Flare setzt eine Partikelstrahlung über mehrere Stunden frei! Vielleicht gibt es außerhalb der USA noch andere Länder, deren Institute solche Flare-Statistiken erstellen und bereit wären, auch die Stärke der einzelnen Flares mitzuteilen? Hier öffnet sich ein weites Forschungsfeld für neugierige Leser.


[Seite 103]

Anhang:   Tabelle 2:    25 Jahre Solar-Flares

(aus: Rene, Ralph: NASA mooned America. 2000. 191 S. – Seite 126; vgl. § 21.)
MONTHLY COUNTS OF GROUPED SOLAR FLARES

Year       Jan    Feb   Mar   Apr   May   Jun    Jul    Aug   Sep   Oct   Nov   Dec    Total

1967      796   589  1009   694    771   629    907   911    573   946   775   1109    9709
1968     1037  773   519    460    768   697    573   611    616   772   556    640     8022
1969      581   504   669    655    839   694    489   551    540   643   566    422     7153
1970      466   646   578    688    722   836    954   780    811   797   687    667     8632
1971      598   505   387   546     461   430    713   673    518   375   431   394      6031
1972      384   599   621   361     614   541    404   515    371   408   175   210      5203
1973      221   171   410   453     388   270    232   182    353   201   136   163      3180
1974     127   148    79     364     255   204    360   187   270   366    153    81       2594
1975      68     82     69      19       42      85     196   346    68     38    127    25       1165
1976      69    18    180      60       38      48      6      47      57     23    13     55        614
1977      54    77     18       76       64    210    140   140   250   252   107   336      1724
1978     274  588   338    526     330    460    533   346   554   499   418   648      5514
1979     926  781   731    731     907    772   750    821   901  1018  888   786     10012
1980    703   689   621   1092    811    956   763    720   924   988  1027  838     10132
1981    578  782    914    915     658    592   893    982   680   836   773   615      9218
1982    631  766    803    490     553    769   696    753   615   544   564   748      7932
1983    332  220   337    346     609     561   427    389   289   298    88    152      4048
1984    353  461   366    440     492     185   151    161    95     36     92     69       2901
1985    104   29     38     119     129     116   185     53     25    108    19     50        975
1986     51   158    54     56       68        3       71     12     14     174    56     13       730
1987     36     7      52    192     205      61    132    185   172    198   273   114     1627
1988    217  109   413   328     274     551   502    375   513    429   508   584     4803
1989    689  539   658   485     686     971   473    684   699    535   640   507     8132
1990    536  415   664   439     565     433   447    703   436    569   619   672     6498
1991    659  491   625   570     458     573   582    581   425    565   396   544     6469
.                                                                                                 Grand Total      134793


B., 30. März 2018

Europäische politische u. fachliche Kontrolle der Raumfahrt – RAUMFAHRT – RUNDSCHREIBEN Nr. 3

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Der Betrug der bemannten Raumfahrt ist international organisiert, eine veritable internationale Verschwörung zum Schaden der Allgemeinheit: das NASA-ESA-ROSKOSMOS-Kartell. Deshalb sitzen die Verantwortlichen auch auf der europäischen Ebene.

Unser Test der Verantwortlichen für das Betrugskartell der bemannten Raumfahrt wurde mit dem Raumfahrt – Rundschreiben Nr. 3 an 122 Adressaten in Europa fortgesetzt, wieder durch Emails mit angefügter Datei:

Mit 1,8 Millisievert zum Mond und zurück
oder Die bemannte Raumfahrt im Licht der kosmischen Strahlung – 2016
(https://balthasarschmitt.files.wordpress.com/2018/02/mit-millisievert-zum-mond-und-zurc3bcck-1603201.pdf)

Die Adressaten-Gruppen im deutschsprachigen Europa:

– Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus Deutschland und Österreich
Europäisches Parlament – Fraktionen: Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa – Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten – Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie – Die Grünen/Freie Europäische Allianz – Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL Group)
Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine in Österreich und der Schweiz
– Zeitschriften für Frauenemanzipation
– Fachzeitschriften u. Gremien zur Wissenschaft, Strahlenmedizin und Nuklearmedizin
Rechnungshöfe
Ministerien und unterstellte Gremien
Luft- und Raumfahrt: Berufsverbände, Gesellschaften, Vereine

Auch die europäischen Adressaten haben versagt

Alle Adressaten haben im Test vollständig versagt, alle Freiheiten verraten, sich in Schweigen gehüllt, die von ihnen kontrollierten Medien fest verschlossen gegen jegliche kritische Nachrichten. Anstatt ihre Aufgaben für die Öffentlichkeit wahrzunehmen, haben sie den üblichen unsäglich primitiven und täglichen blöden Propagandaterror für Astronauten, Weltraumausflüge und Mondspaziergänge fortgesetzt, ihre Amtseide gebrochen oder „ethischen Standards“ oder gelobten „Grundsätze“ aufgegeben durch Korruption mit den Betrügern der Bemannten Raumfahrt.

Es folgt der Abdruck des 3. Rundschreibens.

***

RAUMFAHRT – RUNDSCHREIBEN Nr. 3 Redaktionsschluß: 4. Mai 2016

Betr.: Die politische und fachliche Kontrolle der bemannten Raumfahrt

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Dateianhang im pdf-Format erhalten Sie den Bericht:

“Mit 1,8 Millisievert zum Mond und zurück.
Die bemannte Raumfahrt im Licht der Kosmischen Strahlung.”
19. März 2016. 109 S.

in dem zum ersten Mal folgende Erkenntnisse, Schlußfolgerungen und Forderungen im
Zusammenhang vorgetragen werden.

1. Der Flugverkehr erhält bekanntlich durch die kosmische Strahlung in 12 km Höhe eine stündliche Strahlendosis von 11 Mikrosievert. (Bericht, S. 11-12)

2. Bei Flügen durch die Süd-Atlantik-Anomalie (SAA) in 12 km Höhe wird eine Stundendosis von 11000 Mikrosievert erreicht. (Bericht, S. 17)

3. Die Überschallmaschine CONCORDE erhielt seit 1976 in 18 km Höhe eine Stundendosis von bis zu 1000 Mikrosievert und mehr. (Bericht, S. 16-17)

4. Die NASA hat 2015 für die International Space Station (ISS) in 400 km Höhe eine stündliche Strahlendosis von 12 Mikrosievert berichtet. (Bericht, S. 50-51)

5. Die NASA hat in Veröffentlichungen von 1973 und 2008 berichtet, auf dem APOLLO-11-Flug 1969 mit Mondlandung und Rückkehr (mit zweifacher Durchquerung der Van-Allen-Gürtel) eine durchschnittliche Stundendosis von 46,14 Mikrosievert gemessen zu haben. (Bericht, S. 43-44)

6. Ein Interkontinentalflug in 12 km Höhe über der Erde soll nach den Daten der NASA dieselbe Stundendosis erhalten wie die Internationale Raumstation (ISS) in 400 km Höhe: 11 bzw 12 Mikrosievert.

7. Die von der NASA für APOLLO 11 und die ISS gemessenen Strahlendosen von zweistelligen Mikrosievert-Werten können offensichtlich nicht an den von der NASA angegeben Orten (der interplanetare Raum für APOLLO 11; 400 km Höhe für die ISS) gemessen worden sein.

8. Wo (Höhe) und in welcher Flugphase (Aufstieg, Orbit, Abstieg) hat sich die ISS während der Messung von zweistelligen Mikrosievert-Werten wirklich befunden?

9. Wie hoch sind die Stundendosen in 400 km Höhe wirklich?

10. Wo und in welchem Flugzustand hat sich das APOLLO-11-Raumschiff während der Messung von zweistelligen Mikrosievert-Werten pro Stunde wirklich befunden?

11. Der eklatante Widerspruch zwischen den mehrfach bestätigten Strahlendosen im Flugverkehr einerseits und den Angaben der NASA für die ISS andererseits muß wissenschaftlich aufgeklärt werden, bevor die Ambitionen der deutschen Bundesregierung weiter verfolgt werden können, endlich eine deutsche Astronautin zu einem längeren Aufenthalt auf die ISS zu entsenden.

12. Durch die Beteiligung der europäischen Raumfahrtagentur ESA an der ISS besteht auch eine entsprechende Verantwortung für die Gesundheitsrisiken durch die kosmische Strahlung im Weltraum für die bemannte Raumfahrt und damit eine Verpflichtung der ESA, zu den hier veröffentlichten Ergebnissen und Forderungen öffentlich Stellung zu nehmen.

Der bisherige Vertrieb des Berichts
“Mit 1,8 Millisievert zum Mond und zurück”

Erstmals ist der fundamentale Widerspruch zwischen den wissenschaftlich bestätigten Strahlungsdaten über die kosmische Strahlung und den von der NASA angeblich bei ihren verschiedenen Raumflugprojekten empirisch gemessenen Daten mit dem Versand des

Raumfahrt-Rundschreiben Nr. 1 vom 30. März 2016

an 46 Medienvertreter der Bundesrepublik veröffentlicht und die Informierung der Öffentlichkeit und eine gründliche Aufklärung über seine Ursachen und eine öffentliche Diskussion der Schlußfolgerungen unter allen Aspekten gefordert worden. Einen Hauptgegenstand der Aufklärung und Kontrolle muß die Finanzierung durch Steuergelder der öffentlichen Hand darstellen. Denn wenn die angeblichen Daten der NASA nicht an den behaupteten Orten erhoben worden sind (im erdnahen Orbit in 400 km Höhe für die ISS; im interplanetaren Raum für APOLLO 11), dann stellt sich die Frage, ob die angeblichen immensen Kosten für Forschungs- und Versuchseinrichtungen, Raketenbau, Flugversuche, Brennstoffverbrauch und Flugmanagement überhaupt entstanden sind, und für welche Zwecke die immensen Steuergelder in Wirklichkeit ausgegeben worden sind. Zu diesem Zweck ist das

Raumfahrt-Rundschreiben Nr. 2 vom 14. April 2016

an 82 Abgeordnete des Deutschen Bundestages versandt worden.
Das vorliegende

Raumfahrt-Rundschreiben Nr. 3 vom 3. Mai 2016

an 122 Empfänger wendet sich an einige deutschsprachige und europäische Instanzen
– der Legislative,
– der Exekutive,
– der Rechnungskontrolle,
– der Fachzuständigkeit für Strahlungsrisiken,
– der Massenmedien.

Die Liste der Empfänger nach Gruppen, in beliebiger Reihenfolge:

Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus Deutschland und Österreich
Martin Schulz – Hans-Olaf Henkel – Martin Sonneborn – Reinhard Bütikofer – Christian Ehler – Barbara Kappel – Angelika Mlinar – Angelika Niebler – Michel Reimon – Herbert Reul – Paul Rübig – Martina Werner – Hermann Winkler – Cornelia Ernst – Eugen Freund – Jens Geier – Rebecca Harms – Constanze Krehl – Werner Langen – Markus Pieper – Michael Theurer

Europäisches Parlament – Fraktionen

Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa
Europäische Konservative und Reformer
Secretary General: Frank Barrett
Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten)
Büro Berlin: Markus Arens

Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten
President: Gianni Pittella

Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie
President: David Borrelli

Die Grünen/Freie Europäische Allianz
Ko-Präsident: Philippe Lamberts

Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL Group)

Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine in Österreich und der Schweiz

– Der Standard: Chefredaktion
Kronen Zeitung: Chefredaktion
Kurier: Dr. Helmut Brandstätter – Dr. Martina Salomon – Herbert Gartner – Gert Korentschnig
Profil: Sven Gächter – Christian Rainer
Wiener Zeitung: Reinhard Göweil
Basler Zeitung: Markus Somm – David Thommen – Michael Bahnerth – Martin Furrer – Raphael Suter
Berner Zeitung: Pietro Supino – Peter Jost – Adrian Zurbriggen – Wolf Röcken – Stefan Schnyder
Blick (Zürich): Iris Mayer – Peter Röthlisberger
Neue Zürcher Zeitung: Eric Gujer – Anita Zielina – Luzi Bernet – Colette Gradwohl – René Zeller – Christian Speicher
St. Galler Tagblatt: Chefredakteur
Tages-Anzeiger (Zürich): Arthur Rutishauser – Simon Bärtschi – Michael Marti – Armin Müller – Judith Wittwer – Alain Zucker
WOZ Die Wochenzeitung (Zürich): Susan Boos – Bettina Dyttrich – Andreas Fagetti – Carlos Hanimann – Jan Jirát – Stefan Keller – Noëmi Landolt – Adrian Riklin

Zeitschriften für Frauenemanzipation

AEP – Informationen. Feministische Zeitschrift für Politik und Gesellschaft (Innsbruck). Hrsg.: Verein Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft: Dr. Monika Jarosch.
Emanzipation. Zeitschrift für sozialistische Theorie und Praxis. (Frankfurt a. M.): Harald Etzbach – Thomas Goes – Angela Klein – Christian Zeller
Sozialistische Zeitung [SoZ] (Köln): Rolf Euler – Jochen Gester – Angela Huemer
EMMA (Köln): Alice Schwarzer – Alexandra Eul – Chantal Louis – Angelika Mallmann

Fachzeitschriften u. Gremien zur Wissenschaft, Strahlenmedizin und Nuklearmedizin

bild der wissenschaft: Wolfgang Hess – Dr. Uta Altmann
Deutsche Gesellschaft für Medizinische Physik e.V. (Berlin): Dr. Martin Völker
Fachverband für Strahlenschutz e.V. (Garching): Dr. Christophe Murith – Dr. Klaus Henrichs
National Geographic Deutschland: Florian Gless – Siebo Heinken
Spektrum der Wissenschaft: Prof. Dr. Carsten Könneker – Thomas Bleck – Markus Bossle
Sterne und Weltraum: Dr. Uwe Reichert

Rechnungshöfe

Bundesrechnungshof / Präsident: Kay Scheller – Vizepräsident: Christian Ahrendt
Europäischer Rechnungshof – Präsident: Vítor Manuel da Silva Caldeira

Ministerien und unterstellte Gremien

Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB): Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks – Parlamentarische Staatssekretärin: Rita Schwarzelühr-Sutter

Strahlenschutzkommission (SSK) – Ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Prof. Dr. Joachim Breckow – Dr. Wolfgang-Ulrich Müller – Prof. Dr. Maria Blettner – Prof. Dr. Rolf Michel.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Bundesminister Sigmar Gabriel; Zukunft der ISS: Staatssekretär Matthias Machnig

– Österreich: Bundesministerium für Bildung und Frauen, A-1010 Wien
Betr.: Videowettbewerb: Astronautentraining bei der NASA
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek

Luft- und Raumfahrt: Berufsverbände, Gesellschaften, Vereine

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), Köln
Der Name erweckt den Eindruck einer zentralen Behörde der BRD mit Unterstellung unter ein Ministerium – in Wirklichkeit nur ein “eingetragener Verein”, der von deutschen Steuergeldern lebt (8000 Mitarbeiter) und der NASA gehorcht. Wie wird diese Verwendung öffentlicher Gelder geprüft? Der Verein kann machen, was er will! Die ideale Konstruktion für eine “bemannte Raumfahrt” mit zweistelligen Mikrosievert-Dosen pro Stunde auf der ISS und den kommenden Trips zu Mond und Mars: bemannter Firlefanz.
Prof. Dr. Pascale Ehrenfreund (Vorsitzender des Vorstands) – Klaus Hamacher – Prof. Rolf Henke – Prof. Dr. Hansjörg Dittus – Dr. Gerd Gruppe – Michael Müller – Dr. Peter Preu – Brigitte Ulamec – Marc Jochemich – Dr. Claudia Lindberg – Dr. Adrian Klein – Univ.-Prof. Heinz Voggenreiter – Dr. Franziska Zeitler

Deutsche Raumfahrtgesellschaft e.V. (DRG e.V.), / German Space Society (GSS), “… der unabhängigen deutschsprachigen Organisation der National Space Society, Washington D.C, USA.”: Präsident: Michael Stennecken
Themen im Bereich der Raumfahrtmedizin: Prof. Dr. med. Michael Walter

Vereinigung Cockpit e.V.: Präsident Ilja Schulz

AEROSUISSE – Dachverband der schweizerischen Luft- und Raumfahrt: Präsident Paul Kurrus

Mit freundlichen anonymen Grüßen
von einem Kritiker
vt-xyz (at) posteo.de

FAQ: Wie wird man zum Kritiker?
Es ist ein Mysterium. Eines Tages wacht man auf – und ist Kritiker. Niemand hat einen ernannt. Der Kritiker ernennt sich selbst, ist frei und autonom und entscheidet selbst, ob er sich als Autor öffentlich identifiziert. Er kann darauf verzichten und anonym bleiben. Er macht seine Arbeit und informiert die Gesellschaft und beobachtet die Folgen. In dieser Gesellschaft ist Kritik nicht erwünscht. Der Kritiker wird als “Abweichler”, “Pack” usw. durch Verschweigen seiner Kritik in den Massenmedien in gesellschaftliche Isolation aussortiert. Kritik beruht glücklicherweise nur auf Argumenten, überhaupt nicht auf Personen. Es ist völlig gleichgültig, wer sie vorträgt. Daher versäumt der Kritiker in der Anonymität nichts. Der anonyme Kritiker braucht kein Mitleid. Das brauchen die armen Menschen, die von den Massenmedien abhängig leben und nie etwas über die wirkliche Wirklichkeit erfahren.

Der Kritiker gibt diesem Projekt eine allgemeine Erkenntnis als Bonus mit auf den Weg. Der grassierende Größenwahn gerät in Gefahr, wenn er Informationen nicht mehr entgegennehmen und verarbeiten kann, jüngste Beispiele Deutsche Bank und Volkswagen. Alle Beteiligten und ihr Umfeld wissen Bescheid und fahren sehenden Auges gegen die Wand. Große Überraschung allerorten!

Dieser Text ist als “Raumfahrt-Rundschreiben Nr. 3″ an die pdf-Datei des obengenannten Berichts “Mit 1,8 Millisievert …” nach Seite 109 angefügt; ebenso die beiden früheren Raumfahrt-Rundschreiben Nr. 1 u. 2. Alles ist in vollständiger und unveränderter Form für die Verbreitung in allen Medien freigegeben.
[Ende des Rundschreibens]

***

Balthasar, 8. März 2018

Die Jagd nach der SAA-12-km-Strahlungsdosis

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Die Jagd nach der SAA-12-km-Strahlungsdosis

Korrigierte Fassung, 25.12.2018

Im Gebiet der SAA gibt es zwei Strahlungsdosen

Die SAA ist die „Süd-Atlantik-Anomalie“: dort – zwischen Brasilien und Afrika – ist das Erdmagnetfeld extrem schwach, und als Folge davon sinkt in diesem Bereich der innere Van-Allen-Gürtel bis auf 200 km Höhe herab. Dort gibt es zwei interessante Flughöhen:

1. den interkontinentalen Flugverkehr in 12 km,

2. den Orbit einer angeblichen ISS in 400 km Höhe.

Für beide Flughöhen möchten wir Kritiker die jeweils dort herrschenden Strahlungsbedingungen durch die Strahlungsdosen in Sievert erfahren: und zwar empirisch gemessene Werte. Die liegen der Öffentlichkeit bisher nicht vor. Sie werden uns verweigert. Die öffentliche Ignoranz herrscht und wird von allen Wissenschaftlern und Medien verbissen verteidigt. Also müssen wir die empirischen Werte suchen: vielleicht sind sie schon mal unabsichtlich veröffentlicht worden.

Die SAA-400-km-Dosis

In der SAA in 400 km Höhe herrscht wegen der VAG-Absenkung eine Strahlung von größter Intensität wie im Inneren des ersten Van-Allen-Gürtels. Über die Dosis im Inneren des VAG gibt es zwar sehr divergierende Werte, aber man kann bisher mit einem plausiblen Mittelwert von

400000 Mikrosievert = 400 Millisievert pro Stunde

arbeiten, bis eines Tages ein in der SAA in 400 km Höhe empirisch gemessener Wert veröffentlicht wird (was aber die vereinigten Raumfahrtagenturen aller Ländern verhindern wollen).

Die Strahlungsgefahren des VAG sind von der NASA bisher immer nur für den angeblichen Mondflug z. B. von APOLLO 11 thematisiert und gleichzeitig bagatellisiert worden; keine Gefahr für die Astronauten, weil APOLLO 11 in einer Stunde den VAG durchquert und damit die Dosis „gering“ bleibt. Dieses „Narrativ“ (Lügenmärchen) verliert nun in der SAA seine schützende Funktion, weil die angebliche ISS die SAA pro Orbit innerhalb von „10 Minuten“ durchquert, das aber 16 mal pro Tag! Die genaue Berechnung der Strahlungsdosis folgt weiter unten.

Die SAA-12-km-Dosis und der „Faktor 1000“

Für die SAA-12-km-Dosis ist bisher keine empirisch gemessene Dosis bekannt geworden, sondern nur eine bezifferte Aussage über ihr Verhältnis zur 12-km-Dosis außerhalb der SAA: innerhalb der SAA soll die 12-km-Dosis „das Tausendfache“ der 12-km-Dosis außerhalb der SAA betragen. Dieser “Faktor 1000″ ist nur eine Größenordnung und wird, das ist anzunehmen, auf Messungen beruhen.

Da über die empirisch gemessene 12-km-Dosis außerhalb der SAA – also in der übrigen Welt – insofern Einigkeit besteht, daß man einen Wert von 11 Mikrosievert pro Stunde als Durchschnitt annimmt, der jedoch in Nordamerika – Europa – Fernost fast nie unterboten wird, aber auch höher ausfallen kann und insofern einen Mindestwert darstellt. Das sollte man immer in Erinnerung behalten, wenn mit diesen „11 Mikrosievert“ Rechnungen angestellt werden.

Die SAA-12-km-Dosis kann nun aus dem „Durchschnittswert“ und dem „Faktor 1000“ berechnet werden und beträgt dann:

11*1000 = 11000 Mikrosievert = 11 Millisievert pro Stunde

Warum ist die SAA-12-km-Dosis so wichtig?

Außerhalb der SAA – also in der übrigen Welt – wird die untere Grenze des VAG allgemein mit 700 km Höhe angenommen. Die Bedeutung der SAA-12-km-Dosis ergibt sich aus der Tatsache der dortigen Absenkung des Van-Allen-Gürtels auf 200 km Höhe. Man kommt also innerhalb der SAA in 12 km Höhe schon bis auf 190 km – also rund 200 km – an den VAG heran und mißt dort in 12 km Höhe eine Strahlungsumgebung wie außerhalb der SAA in 500 km Höhe. Das ist für die Kritik der bemannten Raumfahrt die entscheidende Erkenntnis, erstmals veröffentlicht 2016 in dem Bericht:

Mit 1,8 Millisievert zum Mond und zurück oder Die bemannte Raumfahrt im Licht der kosmischen Strahlung – 2016

(https://balthasarschmitt.files.wordpress.com/2018/02/mit-millisievert-zum-mond-und-zurc3bcck-1603201.pdf)

Mit dieser Erkenntnis wird die Absicht der NASA und der vereinigten Raumfahrtbehörden aller Länder durchkreuzt, ihre „Öffentlichkeiten“ ahnungslos zu halten über die Existenz der kosmischen Strahlung und ihre vernichtenden Folgen für die bemannte Raumfahrt.

Die 12-km-Dosis in der SAA ist der Mindestwert für die Strahlungsumgebung in 500 km Höhe in der übrigen Welt. Das ist die erstmals 2016 veröffentlichte Entdeckung der Strahlungsdosis, über die uns die NASA und die vereinigten Raumfahrtagenturen aller Länder gar nichts oder Irreführendes und Illusionäres durch ihre Massenmedien eintrichtern wollen: alles nur Psychologische Operationen der Machthaber und Gehirnwäschen zur Absicherung ihrer Macht über die unbegrenzt sprudelnde Geldquelle BEMANNTE RAUMFAHRT mit der ungeheuren 99-Prozent-Gewinnspanne, weil die paar bewegten Bildchen von Astronauten-Darstellern in den Massenmedien für das Publikum praktisch nichts kosten – gemessen an den offiziell genehmigten „Milliarden-Steuergeldern“, die mangels irgendwelcher realer Kosten (außer den Bildchen) für unbekannte Zwecke „abgezweigt“ werden können.

Die Bedeutung der SAA-12-km-Dosis – 11 Millisievert pro Stunde – für den erdnahen Orbit (500 km)

Die SAA-12-km-Dosis, zustande gekommen durch den „Faktor 1000“, stellt also einen ungefähren Richtwert für den gesamten erdnahen Orbit (Low Earth Orbit = LEO) dar, so lange wir keine empirisch in 400 oder 500 km Höhe gemessenen Strahlungsdosen kennen.

Diese SAA-12-km-Dosis von 11 Millisievert pro Stunde als Richtwert für den gesamten LEO summiert sich über Stunden und Tage zu Strahlungsdosen, die den Untergang der „ISS“ und aller anderen bemannten Raumflugkörper und damit der bemannten Raumfahrt im erdnahen Orbit (Low Earth Orbit – LEO) besiegeln, unwiderleglich und endgültig:

– pro 1 Stunde: 11 Millisievert pro Stunde;

– pro 24 Stunden: (24*11=) 264 Millisievert = 0,264 Sievert pro Tag;

– in 4 Tagen: 1,05 Sievert ~ 1 Sievert in 4 Tagen;

– in 23 Tagen: (0,264*23=6,07) ~ 6 Sievert – die tödliche Dosis;

– für die angeblichen „Langzeitaufenthalte“ in der angeblichen „ISS“ würden die Dosiswerte geradezu monströs:

– angebliche halbjährige Aufenthalte auf der angeblichen „ISS“ würden bei 180 Tagen mit (gerundet: 180:4=) 45 Sievert „versorgt“.

Da die SAA-12-km-Dosis bisher unbekannt war, konnte auch die Summierung der 11 Millisievert pro Stunde für längere Zeiten bisher noch nie dargestellt werden. Weil die vereinigten Raumfahrtagenturen aller Länder diese Betrachtungen und Berechnungen intern selbst anstellen, haben sie keine Neigung, Menschen in ihren „Särgen“ in den Orbit zu schießen, sondern lassen ihre Astronauten-Darsteller lieber auf der Erde herumlaufen und für die Massenmedien ihre Show abziehen: das Publikum ist begeistert über seine Helden und den „Hype“, die Medien haben viele Stunden Programm und Werbeeinnahmen, die angeblich hochtechnologische Veranstaltung selbst wird spottbillig, alle bleiben am Leben und erreichen sicher die Verrentung, und die „Milliarden“ an Steuergeldern können unbekannten dunklen Zwecken zugeführt werden (worin der alleinige Sinn und Zweck der bemannten Raumfahrt besteht).

Die Zusammenhänge VAG – SAA – LEO in grafischer Darstellung

Anmerkung: Die Annahme, daß ein Flug einer „ISS“ über die SAA und damit eine VAG-Durchquerung auf jedem Orbit stattfindet, war falsch. Die Erde dreht sich unter der angeblich „fest im Raum“ stehenden Orbitebene, so daß eine „ISS“ im Laufe von 24 Stunden die gesamte Erdoberfläche überfliegt und dabei nur einmal über den Süd-Atlantik. An der Tödlichkeit der dadurch verursachten Dosis ändert sich nichts. 25.12.18

Die Zusammenhänge von Luftfahrt, SAA, VAG-Absenkung und bemannter Raumfahrt im LEO in den verschiedenen Höhenlagen und die zu ihnen gehörenden Messungen der Strahlungsdosen werden in der folgenden Grafik erstmals veranschaulicht. Dadurch wird das breite Publikum auch wohl erstmals über ein Problem der fiktiven bemannten Raumfahrt informiert, das die NASA selbst schon eingestanden, aber nie an die große Glocke gehängt hat: die „10 Minuten“ beim Orbit durch die SAA!

Die NASA macht keine Angaben darüber, wie oft ihre „ISS“ die SAA überfliegt. Wir können daher nur mit der Annahme arbeiten, daß die „ISS“ im Laufe von 24 Stunden alle Gegenden der Erde überfliegt, so daß wohl täglich eine VAG-Durchquerung von 10 Minuten Dauer stattfinden würde.

Die ISS-Astronauten-Darsteller ca. einmal täglich 10 Minuten im Schutzraum

Die Grafik zeigt auch, wie die Behauptung der NASA zustandekommt, die angebliche „ISS“ durchquere beim Flug durch die SAA den Van-Allen-Gürtel in 400 km Höhe innerhalb von 10 Minuten, in denen die angeblichen Astronauten wegen der Strahlengefahr Schutzräume aufsuchen müßten und keine „Außeneinsätze“ durchführen dürften. Davon hat die Öffentlichkeit bisher nichts gehört; keines der zahlreichen angeblichen „Videos aus der ISS“ zeigt den angeblichen „Schutzraum“ und die dort einmal täglich zusammengedrängte Mannschaft.

Die NASA teilt nur die Dauer der VAG-Durchquerung mit – 10 Minuten – aber nicht die dadurch erteilte Strahlendosis. Bei Annahme der VAG-Dosis mit 400000 Mikrosievert = 400 Millisievert pro Stunde und nach Umrechnung der 10 Minuten in eine dezimale Stundenangabe (10 Minuten eine sechstel Stunde: 1:6 = 0,166 Stunden) kann die Dosis berechnet werden: 400*0,166 = 66,4 Millisievert pro VAG-Durchquerung.

Diese Dosis kommt zu dem oben berechneten Wert der Tagesdosis:
pro 24 Stunden: (24*11=) 264 Millisievert = 0,264 Sievert pro Tag;
hinzu, so daß sich als endgültige Tagesdosis ergibt:
264 + 66 = 330 Millisievert pro Tag = ein Drittel Sievert = also in 3 Tagen 1 Sievert.
Die so gut wie tödlichen 6 Sievert würden sogar bereits innerhalb von 18 Tagen erreicht.

Der angebliche Schutzraum / Schutzzone in der „ISS“

Die NASA behauptet zwar, die Astronauten auf der angeblichen ISS würden einen „Schutzraum“ aufsuchen, teilt aber 4 entscheidende Daten nicht mit:

– wie hoch ist die von außen einwirkende Strahlungsdosis?

– aus welchem Material in welcher Stärke besteht die Abschirmung?

– welchen Anteil der Strahlenwirkung kann die Abschirmung abhalten oder absorbieren?

– wieviel Prozent der Protonenstrahlung (85 % der Strahlung) wird durch die Abschirmung absorbiert (Sekundärstrahlungseffekte könnten zunächst einmal unberücksicht bleiben)?

Übliche Wandstärken von 2-4 cm Aluminium können höchstens ca. 10 Prozent absorbieren, wodurch die Berechnung der Durchquerungsdosis nicht wesentlich berührt würde. Solange also die NASA das Geheimnis ihrer „Schutzzone“ nicht lüftet, kann niemand den angeblichen Schutzeffekt beziffern und prüfen. Hat man eigentlich von den viel erzählenden Astronauten-Darstellern schon mal gehört, daß sie einmal am Tag in den Schutzraum müssen und wo in der ISS der liegt? Gehen alle in einen gemeinsamen Schutzraum oder hat jede “Nation” ihren eigenen? Darüber hätten sie doch bestimmt mal ein Video gezeigt – oder?

Tägliche „SAA-Durchquerung“ allein würde einen „Langzeitaufenthalt“ ruinieren

Die von der NASA behauptete „10 Minuten SAA-Durchquerung“ soll sich ganz harmlos anhören, würde in Wirklichkeit aber das Schicksal ihrer angeblichen „ISS“ dahingehend verschärfen, daß nun nicht erst nach 23 Tagen, sondern schon nach 18 Tagen mit 6 Sievert auf der „ISS“ alles mausetot wäre:
Gesamttagesdosis: 330 Millisievert pro Tag; 330*18 = 5,94 Sievert in 18 Tagen

Abschließend ist der Blick nochmals auf die angeblichen Langzeitflüge zu richten. Es soll dadurch zweierlei gezeigt werden: was für horrende Strahlendosen sich für 180 Tage ergeben; und daß bereits die nun eingestandene ca. tägliche SAA-Durchquerung in 400 km Höhe den dort tief hängenden VAG durchqueren würde und allein schon eine tödliche Dosis zur Folge hätte. Die als selbstverständlich vermarkteten „Langzeitflüge“ erhalten sozusagen gleich zwei tödliche Strahlendosen!

Die 1. Dosis (permanent) für den „Langzeitflug“ von 180 Tagen:
264 Millisiervert pro Tag; 264*180 = 47520 Millisievert = 47 Sievert in 180 Tagen.

Die 2. Dosis (einmal täglich) für die VAG-10-Minuten-Querung in 180 Tagen:
66,4 Millisievert pro VAG-Durchquerung;
66,4*180 = 11952 Millisievert = 12 Sievert in 180 Tagen

Diese Strahlendosen offenbaren an den „Langzeitflügen“ den ganzen Irrsinn des Raumfahrt-Märchens. Für einen imaginierten Halbjahres-Flug (180 Tage) ergäben sich mit der Gesamttagesdosis:
47 Sievert + 12 Sievert = 59 Sievert für 180 Tage,
ein wahrhaft astronomisch anmutender Wert jenseits aller Vorstellungen. Lebendige Astronauten-Darsteller wie Alexander Gerst aber laufen herum und schwadronieren von ihrem halben Jahr auf der ISS!

Je länger die Raumflugreisen der NASA werden, um so schöner offenbaren sie den Irrsinn dieser fiktiven Veranstaltung „Bemannte Raumfahrt“. Man kann verstehen, daß die NASA es am liebsten vermeidet, über die kosmische Strahlung überhaupt zu reden, und wenn sie sich doch veranlaßt sieht, bleiben ihr nur die offensichtlichsten Lügen, deren jüngste erträgliche Dosen für eine Zwei-Jahres-Tour zum Mars verspricht; schließlich gehr es um 100 Milliarden!

Es ist bemerkenswert, daß die NASA die Kenntnis der SAA-Bedingungen beim Publikum für so weit verbreitet hielt, daß sie meinte, für ihre Virtuelle ISS vorsorglich ein spezielles SAA-„Narrativ“ (Lügengeschichte) erfinden zu müssen. Die angebliche bemannte Raumfahrt ist, wie man sieht, als ALTERNATIVES FAKTUM und eigene FAKE WELT sehr flexibel und in alle Richtungen ausbaufähig: kostet nichts und jeder “muß” dran glauben!

Die Grafik: Van-Allen-Gürtel (VAG) und Süd-Atlantik-Anomalie (SAA)

Die folgende grafische Darstellung von „normalem“ VAG in 700 km Höhe und SAA mit angrenzendem abgesenkten VAG in 200 km Höhe illustriert die 4 hauptsächlich zu unterscheidenden Strahlungsdosen nach folgender Matrix:

______________________________________________________

Höhen:                    normal-VAG:                            SAA (VAG abgesenkt)

400/500 km            LEO-Dosis (erdnaher Orbit)     SAA-400-km-Dosis

12 km                      Luftverkehrs-Dosis                  SAA-12-km-Dosis

______________________________________________________

Die 18-km-Flughöhe der CONCORDE mit ihrer Dosis wurde nur zur Orientierung eingefügt. Da die CONCORDE schon bei einer Dosis von 1000 Mikrosievert pro Stunde auf eine niedrigere Flughöhe gehen mußte, kam für sie eine Durchquerung der SAA im Routinebetrieb gar nicht in Frage.

GRAFIK - Van-Allen-Gürtel (VAG) und Süd-Atlantik-Anomalie (SAA)-170514

Eine wichtige methodische Erkenntnis liefert die Grafik sozusagen nebenbei: um den Daten der Raumfahrt auf die Schliche zu kommen, muß man sich zunächst mit der ganz unspektakulären Luftfahrt beschäftigen, um die Referenzdaten zu gewinnen, von denen aus das Lügendickicht der NASA, ESA und tutti quanti erkannt und aufgebrochen werden kann.

Wie oben dargelegt, können wir für die SAA-12-km-Dosis bisher nur die allgemeine Luftverkehrsdosis von 11 Mikrosievert pro Stunde mit dem „Faktor 1000“ multiplizieren und erhalten:

11 Mill11*1000 = 11000 Mikrosievert = 11 Millisievert pro Stunde.

Da für einen Kritiker, der auf sich hält, nur empirisch gemessene Werte als sichere Grundlage seiner Arbeit gelten können, müssen wir uns auf die Jagd nach der SAA-12-km-Dosis machen.

Warum also veröffentlicht niemand diese SAA-12-km-Dosis, empirisch gemessen?

Alles wird heute gemessen, empirisch festgestellt oder als Vorhersage mit ungefähren Werten: die Temperaturen morgens und abends, der Fettgehalt der Milch und sogar die Strahlungsdosis im realen interkontinentalen Flugverkehr außerhalb der SAA: 11 Mikrosievert pro Stunde.

Dagegen berichtet keiner die empirisch gemessene SAA-12-km-Dosis im deutschsprachigen Internet. Selbstverständlich ist sie irgendwann einmal gemessen worden, sie wird nur nicht veröffentlicht. Man kann zwei Gründe dafür vermuten: die Passagiere und die Flugzeugbesatzungen sollen nicht beunruhigt werden, und diese Dosis (die mindestens der Dosis 200 km unterhalb des VAG entspricht) könnte als die Mindestdosis für den LEO-Bereich (Low Earth Orbit) erkannt werden und dann die Existenz der angeblichen ISS usw. widerlegen  –  was mit dem vorliegenden Artikel geschieht.

Die Jagd nach der SAA-12-km-Dosis

Machen wir uns an die Recherche. Vorweg sei darauf hingewiesen, daß generell Hervorhebungen in den folgenden Zitaten von uns stammen. Als erstes rufen wir den deutschen Wikipedia-Artikel zur SAA auf. Dort steht folgendes:

QUELLE 1

„So beträgt die Strahlenbelastung bei einer Flugreise nach Südamerika das Tausendfache der einer nach Fernost.[1]“

Es wird nur der Faktor 1000 angegeben – aber keine empirisch gemessene Dosis. Grundsätzlich sollte man zu jedem deutschen Wikipedia-Artikel auch den entsprechenden Artikel der englischen Wikipedia prüfen. Der Artikel

QUELLE 2

„South Atlantic Anomaly“ – Wikipedia, the free encyclopedia  –  https://en.wikipedia.org/wiki/South_Atlantic_Anomaly

ist noch schlauer und zurückhaltender: er enthält überhaupt keine Aussage über eine Strahlenbelastung für den Flugverkehr in 12 km Höhe, weder den Faktor 1000 noch eine Dosis.

Also gehen wir zur Quelle der deutschen Wikipedia:

QUELLE 3

Polumkehr möglich

(http://www.3sat.de/page/?source=/nano/natwiss/143391/index.html), Webseite von 3sat nano vom 2. Oktober 2013, abgerufen am 24. September 2015.“

Bei 3sat wird der Film „Polumkehr möglich“ zur Betrachtung angeboten, mit einem kurzen Begleittext („zuletzt aktualisiert am 02.10.2013 / mp, jus mit Material von dpa und idw“), der die Aussage enthält:

„Wer nach Südamerika über den Atlantik fliegt, belastet seine Gesundheit durch die stärkere kosmische Strahlung etwa so stark wie auf 1000 Flügen in den Fernen Osten.“

Auch hier wird nur der Faktor 1000 angegeben – aber keine empirisch gemessene Dosis. Bei 3sat wird keine Quelle angegeben. In dem Begleittext werden zwar Namen von ein paar Wissenschaftlern genannt, die im Film zu Wort kommen, aber keinem ist die Aussage über den Faktor 1000 zuzuordnen. Es fehlen also der Urheber der Information und eine Dosisangabe.

QUELLE 4

Es bleibt schließlich noch die Möglichkeit, daß der Film „Polumkehr möglich“ selbst weitere Informationen liefert. Eine vollständige Betrachtung des Films (43 Minuten) ergibt den überraschenden Befund, daß im Film selbst zwar die SAA genannt und kurz erklärt wird, aber mit keinem Wort ihre Auswirkung auf den Flugverkehr erwähnt wird: keine Dosisangaben, kein Faktor 1000. Das bedeutet, daß die wahrscheinlich mehreren Hunderttausend Zuschauer bei zwei Ausstrahlungen des Films (3sat und ARD?) mit keinem Wort über die gravierenden Auswirkungen der SAA auf den Luftverkehr informiert worden sind. Das muß man sich mal vorstellen! Die Faktor-1000-Aussage ist also ohne Bezug auf den Filminhalt und ohne Quellenangabe nur redaktionell in den Begleittext aufgenommen worden.

Da nicht anzunehmen ist, daß die Bearbeiter des Begleittextes sich den „Faktor 1000“ selbst ausgedacht haben, werden sie eine Quelle benutzt haben, die nun ermittelt werden muß.

Eine umfangreiche GOOGLE-Suche mit den Suchbegriffen SAA, Brasilien, Strahlung ergab schließlich den ersehnten Treffer:

QUELLE 5

Klaus Jacob: Brüchiger Schild. – Alarm im Orbit: Das schwächelnde Magnetfeld der Erde lässt die kosmische Strahlung immer tiefer in die Atmosphäre dringen. Gefahr droht vor allem Satelliten, aber auch Flugzeugen und sogar der Stromversorgung. – 01.10.2002 – 2 pdf-Seiten.

(http://www.wissenschaft.de/archiv/-/journal_content/56/12054/1664865/Br%C3%BCchiger-Schild/)

Seite 2:

„Vor zwei Jahren hat die Europäische Union eine Richtlinie beschlossen, um das Flugpersonal zu schützen. Danach gelten Piloten und Stewardessen als stahlungsexponierte Personen. „ Eigentlich müssten die Fluglinien bald bestimmte Strecken meiden oder tiefer fliegen“, meint Weltraumwetter-Experte Jansen. Kritische Zonen sind die Schwachstellen im irdischen Magnetschild: die Pole und der Südatlantik. Dort muss die Concorde inzwischen ihre übliche Flughöhe von 15 Kilometern verlassen. Im Unterschallverkehr gibt es dagegen noch keine Auflagen, obwohl ein Passagier auf einem Langstreckenflug von Frankfurt nach Buenos Aires etwa 1000-mal so viel Strahlung abbekommt wie auf einem Flug nach Tokio.

Damit haben wir immerhin die wahrscheinliche Quelle für den „Faktor 1000“ und den Urheber dieser Information: Frank Jansen von der Greifswalder Weltraumwetterwarte – aber wir haben immer noch keine empirisch gemessene Strahlungsdosis aus 12 km Höhe.

Eine Recherche unter Jansen und Weltraumwetter ergibt, daß der Autor seit ca. 10 Jahren in den Diensten des DLR (“Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt”, ein eingetragener Verein!) steht, das den deutschen Anteil am weltweiten Betrug mit der „Bemannten Raumfahrt“ organisiert. Damit liegt die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Mitteilung von genaueren effektiven Strahlungsdosen in der SAA durch Frank Jansen bei Null.

Aus den Jahren 2002/ 2003 gibt es in einem Forum, an dem sich auch Frank Jansen beteiligt hat, andere Varianten über die Größe der Strahlungswirkung in der SAA:

QUELLE 6

Altes Elliott-Wellen-Forum – Schwindendes Erdmagnetfeld als Ursach… http://www.dasgelbeforum.net/ewf2000/board_entry.php?id=223936…

Thread: Schwindendes Erdmagnetfeld als Ursache großflächiger Stromausfälle

„Es gibt heute schon Gegenden rund um den Globus, wo das Magnetfeld so schwach ist, dass Astronauten sich nur kürzeste Zeit außerhalb der schützenden Kapseln aufhalten dürfen.”

„Auf Flügen über dem Südatlantik sind bereits jetzt Crew und Passagiere wegen des schwachen Schutzes einer permanenten Strahlung – ähnlich stark der Strahlung einer Röntgenaufnahme – ausgesetzt.“

„Wenn die galaktische kosmische Strahlung mit Teilchen der Erdatmosphäre zusammenstößt, entstehen neue Teilchen, die sogenannte sekundäre kosmische Strahlung. Sie hat besondere Bedeutung für die Luftfahrt, da die Flugzeugbesatzungen hier den Gefahren erhöhter Strahlenbelastung ausgesetzt sind.“

Starke Worte – keine Zahlen. Gefahren werden festgestellt, die Schwere der Strahlenbelastung wird nur mit Vergleichen angedeutet, aber keine empirischen Dosen werden mitgeteilt. Nicht einmal der „Faktor 1000“ wird im Forum erwähnt! In dem Forum werden immerhin auch die Gefahren für die angebliche ISS und die Astronauten-Darsteller erwähnt.

Im deutschsprachigen Internet werden die gesuchten empirischen Dosen für die SAA in 12 km Höhe wohl nicht zu finden sein; immerhin haben wir für den „Faktor 1000“ eine sichere Quelle: Frank Jansen ist in Deutschland der führende Fachmann für Weltraumwetter.

Das englischsprachige Internet

Die Recherche muß deshalb nun im englischsprachigen Internet weitergehen in der Hoffnung, daß die von der SAA betroffenen lateinamerikanischen Länder wie insbesondere Brasilien keine so starke Abhängigkeit von der NASA wie die europäischen Länder erleiden und in ihrem ureigensten Interesse an einer umfassenden und genauen Information über ihren Lebensraum arbeiten werden.

Mit den englischen Suchbegriffen

– Brazil

– South Atlantic Anomaly

– air traffic

– cosmic radiation

findet man relativ schnell eine Veröffentlichung, die dem gesuchten Typ entspricht, aber nur über die Strahlungsdosen für die Flüge innerhalb Brasiliens informiert:

QUELLE 7

„ASSESSING PUBLIC EXPOSURE IN COMMERCIAL FLIGHTS IN BRAZIL“

2013 International Nuclear Atlantic Conference – INAC 2013

Recife, PE, Brazil, November 24-29, 2013

ASSOCIAÇÃ?O BRASILEIRA DE ENERGIA NUCLEAR – ABEN

ISBN: 978-85-99141-05-2 – PDF-Datei: 6 Seiten.

(www.iaea.org/inis/collection/…/_Public/45/110/45110533.pdf)

Text im Internet beschaffbar.

Für internationale Flüge von und nach Brasilien wird auf folgende 5 Titel im Literaturverzeichnis verwiesen:

QUELLE 8

2. Siingh, D., Cosmic Rays and Earth’s Atmospheric Processes: A Review. – e-Journal Earth Science India, Vol. I (III),pp. 87-101, (2008).

Text im Internet beschaffbar. Keine Angaben zur SAA.

QUELLE 9

3. Thierfeldt, S., Haider, C., Hans, P., Kaleve, P., Neuenfeldt, F. „Evaluation of the implementation of radiation protection measures for aircrew.” European Commission Radiation Protection N̊? 156, Final report of contract TREN/06/NUCL/S07.66018, (2009).

Text im Internet beschaffbar. Keine Angaben zur SAA.

QUELLE 10

4. United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation. UNSCEAR 2008. Report to the General Assembly, with scientific annexes. Vol.I, Annex B, (2010).

Text im Internet beschaffbar. Angaben zur SAA: Seiten 282-284.

446-453: Aircrew

Für das Personal der Verkehrsflugzeuge wird eine Besonderheit der Strahlungsintensität in der SAA nicht erwähnt, folglich auch keine Dosis angegeben. Offensichtlich weiß man bei UNSCEAR (Wissenschaftliches Kommitee der Vereinten Nationen für die Effekte der Atomaren Strahlung) gar nichts vom „Faktor 1000“ für Flüge durch die SAA.

§454-461: Space crew

„454. At altitudes of between 200 and 600 km and at low inclinations, the major contribution to the absorbed dose is delivered inside the South Atlantic Anomaly (SAA) by the geomagnetically trapped protons and electrons of the radiation belt. The SAA is an area where the radiation belt comes closest to the earth’s surface owing to a displacement of the magnetic dipole axes from the earth’s centre. In this region, fluxes vary extremely rapidly with altitude, because of interactions of the charged particles with the nuclei of the atoms of the upper atmosphere.“

Erkennt an, daß die SAA für die bemannte Raumfahrt eine besondere Gefährdung darstellt. Stellt fest, daß innerhalb der SAA (wo in 200-600 km die VAG-Strahlungsbedingungen herrschen) die Raumkapseln im Orbit (LEO) den größten Teil ihrer Strahlungsdosen erhalten, und daß in der SAA die Strahlungsstärke (fluxes) mit der Höhe stark ansteigt – macht aber keine Dosisangaben.

In den weiteren Paragraphen werden die Daten der beiden großen „bemannt raumfahrenden“ Nationen USA und Rußland nach den Auskünften ihrer Raumfahrtbehörden angegeben. Der letzte Paragraph behandelt die angeblichen Langzeitaufenthalte ganz auf der Linie der NASA; er lautet:

Seite 284: „461. Evaluation of individual doses using cytogenetic dosimetry techniques has shown that the yields of dicentrics and centric rings scored after long-term space flights are considerably higher than those scored prior to the flights. In this study, a total of 22 cosmonauts were examined. Some of them were examined after repeated flights. The missions lasted for 4–6 months on average. Individual doses measured using biodosimetry to cosmonauts who showed a reliable increase in the yields of chromosomal-type aberrations after their first flights were estimated to be from 0.02 to 0.28 Gy [F3].“

Die Astronauten hätten Flüge von 4-6 Monaten absolviert; für diejenigen unter ihnen, die einen „verläßlichen“ Anstieg der Chromosomenveränderungen aufwiesen, wird keine gemessene Strahlungsdosis angegeben, sondern eine Dosis wird nur „estimated“ (geschätzt), daß sie zwischen 0,02 und 0,28 Gray (Gy) betragen habe. Man kann oder muß diese Angaben so verstehen, daß der kleinere und der höhere Schätzwert der kürzeren und der längeren Flugdauer zuzuordnen sind: für 4 Monate 0,02 Gy, für 6 Monate 0,28 Gy.

Die Einheit Gray ist die ungewichtete Strahlungseinheit; die Gewichtungsfaktoren für die ionisierende Strahlung im erdnahen Orbit (400-600 km) wurden mit den Faktoren 1,5 – 5 angegeben, abhängig von der Entfernung von der Erde. Da uns für eine Entscheidung über die Gewichtung die Informationen fehlen, verzichten wir auf eine Gewichtung, die ohnehin keinen Einfluß auf die Größenordnung der Strahlungsdosen hätte.

Zur Illustration der Sachlage zitieren wir aus dem Artikel der Wikipedia: Strahlendosis „Die gemeinsame Einheit aller radiologisch bewerteten Dosisgrößen ist Sv (Sievert). In vielen Fällen des praktischen Strahlenschutzes (bei Röntgen-, Gamma- und Beta-, also bei elektromagnetischer und Elektronenstrahlung) gilt: 1 Gy = 1 Sv. Bei Alpha-, Protonen- und Neutronenstrahlung gilt diese Gleichsetzung wegen deren höherer biologischer Wirksamkeit jedoch nicht. Dies wird durch Strahlungswichtungsfaktoren zwischen 5 und 20 (je nach Energie und Teilchenart) berücksichtigt.“

Die Umrechnung von Gray in die Einheit Sievert ohne Gewichtungsfaktoren nach der Formel

1 Gy = 1 Sv

ergibt für die genannten Schätzwerte und die Strahlungsdosen pro Stunde:

– Flugdauer 4 Monate / 0,02 Gy = 0,02 Sievert = 20 Millisievert = 20000 Mikrosievert Gesamtdosis; 4 Monate à 30 Tage = 120 Tage à? 24 Stunden = 2880 Stunden; Stundendosis: 20000:2880 = 6,94 Mikrosievert pro Stunde.

– Flugdauer 6 Monate / 0,28 Gy = 0,28 Sievert = 280 Millisievert = 280000 Mikrosievert Gesamtdosis; 6 Monate à 30 Tage = 180 Tage à? 24 Stunden = 4320 Stunden; Stundendosis: 280000:4320 = 64,81 Mikrosievert pro Stunde.

Diesen UNSCEAR-Schätzwerten stehen folgende gemessene Dosen gegenüber:

– Luftverkehr in 12 km Höhe: 11 Mikrosievert pro Stunde;

– CONCORDE in 18 km Höhe: bis zu 1000 Mikrosievert pro Stunde:

– Luftverkehr in 12 km in der SAA mit „Faktor 1000“: 11000 Mikrosievert pro Stunde.

Nach UNSCEAR hat der angebliche Astronaut auf 4-Monats-Flug in 400 km Höhe mit rund 7 Mikrosievert pro Stunde wesentlich weniger Strahlungsdosis erhalten als Sie, lieber Leser, im Flug über den Atlantik in die USA in 12 km Höhe mit 11 Mikrosievert pro Stunde: die ISS wäre somit – wenn es sie gäbe – ein gesünderer Aufenthaltsraum als die Passagierkabine eines Flugzeugs auf interkontinentaler Strecke. Genau diese absurde Behauptung ist der Grund, warum die ISS nur Propaganda ist.

Der zweite Schätzwert für den 6-Monats-Flug ist mit rund 65 Mikrosievert ungefähr 10-mal höher, aber immer noch als nur zweistelliger Mikrosievert-Wert ebenfalls völlig widerlegt durch die gemessenen Werte für die CONCORDE mit 1000 und die SAA-12-km-Dosis mit 11000 Mikrosievert pro Stunde.

Damit sind die UNSCEAR-Dosen als illusionäre Propaganda der NASA erwiesen. Wie schon in dem oben zitierten Bericht dargelegt:

„Mit 1,8 Millisievert zum Mond und zurück“ – Seite 39-51.

behauptet die NASA seit 1973 bis 2008 und 2015 durchweg zweistellige Mikrosievert-Dosen für alle erdnahen und interplanetaren Flüge wie jetzt auch diese UNSCEAR-Schätzwerte, die sehr wahrscheinlich von der NASA geliefert worden sind.

Fazit: Dieses „United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation“ hat die Strahlungsgefährdung der Luftfahrt schlicht unterschlagen und für die angebliche bemannte Raumfahrt im LEO nur die dumme Propaganda der NASA geliefert.

QUELLE 11

5. Poje, M., Vukovic, B., Varga, M., Radolic, V., Miklavcic, I., FAJ, D., Planinic, J. – “Relation between galactic and solar cosmic radiation at aviation altitude.”Advances in Space Research 42, pp. 1913–1916, (2008).

Auf Liste abrufbarer Artikel unter:

http://booksc.org/g/Planinic

Text im Internet beschaffbar. Keine Angaben zur SAA

QUELLE 12

6. Romano, E., Ferrucci, L., Nicolai, F., Derme, V., Stefano, G. F. “Increase of chromosomal aberrations induced by ionizing radiation in peripheral blood lymphocytes of civil aviation pilots and crew members.” Mutation Research 377, pp. 89–93, (1997).

Im Internet nur ein Abstract gebührenfrei beschaffbar. Nach Abstract keine Behandlung der SAA.

Zur Fortsetzung der Recherche wurden aus dem Literaturverzeichnis der QUELLE 11 weitere 8 Arbeiten ausgewählt, die nach ihren Titelfassungen einschlägig erscheinen.

QUELLE 13

Anchordogui, L., Paul, T., Reucroft, S., Swain, J. Ultrahigh energy cosmic rays: the state of the art before the Auger Observatory.

Int. J. Modern Phys. A18, 2229–2366, 2003.

QUELLE 14

Bartlett, D.T. Radiation protection aspects of the cosmic radiation exposure of aircraft crew.

Radiat. Protec. Dosim. 109, 349–355, 2004.

QUELLE 15

Gaisser, T.K. Cosmic rays and particle physics. Cambridge University Press, Cambridge, 1999.

QUELLE 16

Goldhagen, P. Overview of aircraft radiation exposure and recent ER-2 measurements.

Health Phys. 79, 526–544, 2000.

QUELLE 17

Goldhagen, P., Reginatto, M., Kniss, T., Wilson, J.W., Singlettery, R.C., Jones, I.W., Van Steveninck, W. Measurement of the energy spectrum of cosmic-ray induced neutrons aboard an ER-2 high-altitude airplane.

Nucl. Instrum. Meth. A 476, 42–51, 2002.

QUELLE 18

Goldhagen, P., Clem, J.M., Wilson, J.W. The energy spectrum of cosmicray induced neutrons measured on an airplane over a wide range of altitude and latitude.

Radiat. Protec. Dosim. 110, 387–392, 2004.

QUELLE 19

Heinrich, W., Roesler, S., Schraube, H. Physics of cosmic radiation fields.

Radiat. Protec. Dosim. 86, 253–258, 1999.

QUELLE 20

Vuković?, B., Lisjak, I., Radolić?, V., Vekić?, B., Planinić?, J. Measurements of the dose due to cosmic rays in aircraft.

Nucl. Instr. Meth. A 562, 517–520, 2006.

***

Die Recherche war bisher im entscheidenden Punkt ohne Erfolg: wir haben keine empirisch gemessene Strahlungsdosis fr die SAA-12-km-Flughöhe gefunden. Die Bearbeitung der Quellen 13-20 steht noch aus.

Balthasar lädt alle interessierten Besucher dieses Blogs ein, an den Recherchen mitzuwirken und auch weitere Vorschläge zur Bearbeitung mitzuteilen. Bei den Recherchearbeiten trifft man immer auf weiterführende Informationen, die man auswerten sollte. Mitgeteilte Recherchen werden überprüft und, wenn für einwandfrei befunden, in diesem Blog mit Angabe des Einsenders mitgeteilt.

B., 16. Mai 2017 – Revision, 25.12.2018

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Hallo, ESA / Jan Wörner: „Wir sagen Ihnen, was wir denken“

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Korrigierte Fassung, 28. Dezember 2016.

Wir sind Kritiker und folgen der Einladung an alle Bürger, die Jan Wörner am 31. August 2016 in der FAZ ausgesprochen hat:

„Sagt mir, was ihr denkt!“

Balthasar hat darüber am selben Tag hier berichtet:

Neueste Nachricht von der ESA: „Sagt mir, was ihr denkt!“

Da es für Kritiker bekanntlich nicht gesund ist, öffentlich ihre Meinung zu sagen, wollen hier ein paar Kritiker ihre Rechercheergebnisse anonym und im Internet mitteilen, weil unsere Wahrheitsmedien zwar ständig über alles Beliebige, aber nie über das Entscheidende berichten. Und Kritik mit Argumenten ist dort sowieso verboten; Kritik gilt dort als dumm.

Wer das für übertrieben hält, mag sich selbst die Frage beantworten:

In welchem Wahrheitsmedium wären z. B. die folgenden Erkenntnisse der Kritiker, die seit 2010 vorliegen, jemals berichtet worden?

Wir teilen Ihnen, sehr geehrter Herr Wörner, erst unsere Urteile mit, dann die Begründungen und schließlich die Quellen. Es wäre schön, von Ihnen eine öffentliche Antwort darauf in derselben Sachlichkeit zu erhalten.

Herr Wörner, dies sind Unsere Urteile

1. Die öffentlich behauptete bemannte Raumfahrt von Gagarin (1961) über APOLLO 11 (1969) bis zur heutigen ISS (2016) hat nie stattgefunden und findet nicht statt, sondern ist eine Täuschung und Betrug der Öffentlichkeit durch NASA, ESA, ROSMOSMOS u. a. mit Hilfe des Monopols, der psychologischen staatlichen Macht und der Kontrolle der Massenmedien.

2. Zweck der Täuschung war bis 1969 die Vermeidung des Eingeständnisses einer Niederlage der USA im Wettstreit der Großmächte wegen der Unmöglichkeit der am 25. Mai 1961 von J. F. Kennedy ausgerufenen Mondlandung bis zum Ende des Jahrzehnts. Die prinzipielle Unmöglichkeit der bemannten Raumfahrt wegen (1) des Mangels an Treibstoff für eine Rückkehr zur Erde (Abbremsung) und (2) wegen der Unmöglichkeit eines Schutzes der Raumfahrer vor der kosmischen Strahlung war beiden Großmächten seit ca. 1960 bekannt, wurde jedoch geheim gehalten. Der Öffentlichkeit wurde der große Erfolg der Mondlandung mit bewegten Bildchen nur vorgegaukelt.

3. Das Schweigen der Sowjetunion über den Betrug der USA hatte seinen Grund u. a. in der Tatsache, daß auch die Sowjetunion in ihrer bemannten Raumfahrt simuliert hat. Beide Großmächte täuschten die Weltöffentlichkeit und konnten deshalb den Betrug öffentlich nicht mehr eingestehen. Sie sind in dem Betrug gefangen und setzen ihn bis heute fort, sehr gern und mit großem Erfolg im Abzweigen der bewilligten Steuergelder in unbekannte Kanäle.

4. Nach dem APOLLO-Programm änderte sich der Zweck der Täuschung und des Betrugs über die bemannte Raumfahrt. Der ungeheure Erfolg mit dem Betrug über die Mondlandung eröffnete die Möglichkeit, künftig die offiziell bewilligten, aber nicht benötigten Steuermilliarden in unbekannte, geheime Kanäle zu lenken, weil die Massen allein schon mit den billigen bewegten Bildchen in den Medien überzeugt und begeistert werden konnten und die vorgegaukelte teure Raumfahrttechnik gar nicht entwickelt und bezahlt werden mußte. Die bemannte Raumfahrt war und ist somit für alle Zeiten ein sicheres Betrugsmodell zur Geldbeschaffung aus Steuermitteln für unbekannte Zwecke. Um die Größenordnung des Betrugs in der Raumfahrt anzudeuten: für die ISS sollen von allen Beteiligten – mindestens – 100 Milliarden US-Dollar „ausgegeben“ worden sein; für die kommende Mars-Reise sind der Öffentlichkeit schon 100 Milliarden angekündigt. Schneller und eleganter kann man nicht ans Geld kommen.

5. Die bemannte Raumfahrt im Modus der „Mondlandung“ ist grundsätzlich für die Machthaber in allen Staaten attraktiv, weshalb immer mehr Länder sich zu „Raumfahrtnationen“ erklären und sogar international zusammenzuarbeiten. Sie stützen so gegenseitig die öffentliche Glaubwürdigkeit der vorgetäuschten bemannten Raumfahrt und machen die fiktive bemannte Raumfahrt sogar zu einem Instrument des nationalen Selbstbewußtseins. Dadurch erreichen sie sogar eine Immunisierung der bemannten Raumfahrt beim Publikum gegen jede mögliche Kritik: die stolzen Bürger würden nämlich eine Entlarvung ihrer nationalen „Weltraumerfolge“ als Betrug nie glauben und hinnehmen. Daher kann der Raumfahrtbetrug als eine der am besten gesicherten Erfolgsgeschichten der Menschheit gewertet werden. Nur anzumerken ist, daß der unschlagbar preiswerte „Mondlandungsmodus“ inzwischen auch in manchen Projekten der unbemannten Raumfahrt angewendet wird, weshalb immer neue „Lander“ und „Rover“ erfolgreich zu Mond und Mars geschickt werden können.

Herr Wörner, das sind Unsere Argumente

Gegenwärtig sprechen zwei, voneinander völlig unabhängige Argumente gegen die Möglichkeit einer bemannten Raumfahrt: (1) der Mangel an mitgeführter Energie zur Abbremsung bei der Rückkehr, (2) der Mangel an Schutz der Menschen vor der kosmischen Strahlung.

Zum Konzept der „bemannten Raumfahrt“ wird unterstellt, daß sie bisher die wohlbehaltene Rückkehr der Raumfahrer auf die Erdoberfläche unbedingt einschließt: diese „bemannte Raumfahrt“ ist nicht möglich, sondern eine Täuschung des Publikums und deshalb Gegenstand der hier vorgetragenen Kritik.

Gegen eine bemannte Raumfahrt ohne sichere Rückkehr der Raumfahrer, über die ebenfalls diskutiert worden ist, gibt es keine technisch-physikalischen Einwände. Sie wäre sozusagen die einzige realistische Variante einer bemannten Raumfahrt. Die Kenner der bisherigen bemannten Raumfahrt wissen, daß auch diese Variante nur als preiswerte Unterhaltung für die Medien im „Mondlandungsmodus“ organisiert werden wird.

Als weitere definitorische Abgrenzung soll als „bemannte Raumfahrt“ nur der Flug in einen Orbit in mehr als 100 km Höhe über der Erde gelten.

Jedes der beiden Argumente (keine Abbremsung; kein Strahlenschutz) ist schlagend und unzweifelhaft bewiesen. Jedes der beiden Argumente allein schon erweist die Unmöglichkeit einer bemannten Raumfahrt, ist also ein sogenanntes K,o.-Argument.. Die Vorstellung einer bemannten Raumfahrt ist also durch den doppelten Beweis ihrer Unmöglichkeit als Illusion erwiesen, und jede Behauptung einer realen bemannten Raumfahrt in einem Orbit oberhalb von 100 km über der Erdoberfläche ist damit als Betrug erwiesen.

Das Argument des Energiemangels für eine Abbremsung zur Rückkehr auf die Erde gilt unverändert auch für die unbemannte Raumfahrt, und er gilt prinzipiell auch für Landungen auf anderen Planeten: auch dort treffen Raumschiffe mit kosmischen Geschwindigkeiten und daher ungeheuren kinetischen Energien ein. Eine eventuelle künftige revolutionäre Entwicklung des Raketenantriebs (Erhöhung der Transportleistung), von der gegenwärtig jedoch nichts zu erkennen ist, könnte irgendwann einmal für die unbemannte Raumfahrt eine neue Situation entstehen und eine Rückkehr zur Erde technisch machbar werden lassen.

Die bemannte Raumfahrt würde davon jedoch nicht profitieren können, da sie allein schon durch die kosmische Strahlung unmöglich gemacht wird, gegen die keine technischen Vorrichtungen realisierbar sind. Für eine bemannte Raumfahrt besteht auch in Zukunft keinerlei Hoffnung.

Im einzelnen werden beide Argumente folgendermaßen begründet und entwickelt.

(1) Der Mangel an mitgeführter Energie

zur Abbremsung bei der Rückkehr

Aufgedeckt werden konnte dieser Mangel erst seit ca. 2010 im Internet durch eine minutiöse Analyse der auf den angeblich erfolgreichen bemannten Raumflügen (mit „gelungener Rückkehr“ zur Erdoberfläche) mitgeführten Treibstoffmengen, des Treibstoffverbrauchs in jeder Flugphase und für jedes angebliche Flugmanöver, und durch die Berechnung des Flugzustands des Raumschiffs und des Treibstoffvorrats beim Beginn des Rückflugs („Re-entry“) in ca. 130 km Höhe über der Erde.

Der Flugzustand wird bestimmt durch die Masse (das Gewicht) des Raumschiffs und seine Geschwindigkeit relativ zur Erde. Aus den beiden Daten von Masse und Geschwindigkeit kann die kinetische Energie des Raumschiffs berechnet werden, die das Raumschiff während des „Re-entry“ in irgendeiner Form abgeben muß, um mit Null Geschwindigkeit wohlbehalten auf der Erde zu landen.

Als technische Möglichkeiten, die kinetische Energie des Raumschiffs zu verringern, stehen grundsätzlich drei Verfahren zur Verfügung: eine Abbremsung durch einen Raketenmotor (benötigt Treibstoff), eine Abbremsung durch Reibung in der Erdatmosphäre (erhitzt das Raumschiff) oder eine Abbremsung durch aerodynamische Effekte in der Erdatmosphäre (z. B. Flügel am Raumschiff oder der Einsatz von Fallschirmen).

Nur der Raketenmotor kann eine Abbremsung in allen Flugphasen und ohne die Erhitzungsgefahr bewirken. Die Analysen der angeblich erfolgreichen Flüge haben ergeben, daß beim Eintritt in das „Re-entry“ in 130 km Höhe die Flugkörper nicht mehr über den erforderlichen Treibstoff verfügt hätten. Das von der angeblichen Mondlandung zurückkehrende Command Module besaß nicht einmal einen Raketenmotor: die Veranstalter hielten eine Abbremsung mit Motorkraft nicht für erforderlich.

Die Abbremsung durch Reibung in der Atmosphäre ist möglich, jedoch nur in einem sehr begrenzten Umfang. Die Hitzeentwicklung darf die Existenz des Raumschiffs und der Raumfahrer nicht gefährden, und die mögliche Hitzeabstrahlung durch Reibung kann daher keinen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der kinetischen Energie leisten. Dies ist leicht zu erkennen an der Größenordnung der kinetischen Ernergien der Raumschiffe bei Rückkehr aus dem Erdorbit mit kosmischen Geschwindigkeiten, wie die folgenden Überlegungen zeigen werden.

Die Abbremsung durch aerodynamische Effekte in der Erdatmosphäre ist möglich. Sie treten jedoch erst ein, wenn die Atmosphäre eine gewisse Dichte an Gasmolekülen hat, was erst unterhalb von 50 km Höhe über der Erde der Fall ist. Fallschirme können erst unterhalb von 10 km Höhe und bei wesentlich geringeren Geschwindigkeiten eingesetzt werden.

Die kritische Grenze bei 50 Kilometer

Für das gesamte Geschehen während des „Re-entry“ erklärt die kritische Grenze bei 50 km, warum die NASA-Erzählungen über ihre erfolgreichen „Re-entries“ reine Märchenerzählungen sind.

Oberhalb von 50 km Höhe besteht, erstens, die Atmosphäre nur aus einzelnen Gasmolekülen, und es besteht praktisch ein Vakuum. Auf dem 80 km langen Weg von 130 km Höhe zu 50 km Höhe fällt das Raumschiff daher nicht nur ungebremst, sondern erhält durch die Gravitation noch eine zusätzliche Beschleunigung, wird also noch etwas schneller. Für diesen Flugabschnitt behauptet die NASA gern „aerodynamische“ Effekte zur Abbremsung, obwohl dort gar keine kontinuierliche Gashülle, also keine bremsende Luft vorhanden ist.

Die 80 km (zwischen 130 und 50 km Höhe) haben, zweitens, eine so große Bedeutung für das „Re-entry“, weil jeder Rückflug aus dem Orbit zur Erde in einem möglichst flachen Winkel begonnen werden müßte, weil jeder steilere Flug bei einer Geschwindigkeit von 7000 m/sec innerhalb von Sekunden zum Absturz auf die Erde führen würde. Der flache Anflugwinkel hat zur Folge, daß das Raumschiff sich den größeren Teil seiner Rückflugzeit oberhalb von 50 km befinden wird.

Die fehlende Abbremsung und die relativ lange Aufenthaltsdauer machen, drittens, diese 80 km-Zone zur entscheidenden Gefahr: in dieser Flugphase trifft das Raumschiff mit seiner unverändert immensen kosmischen Geschwindigkeit (7000 m/sec und mehr) auf die einzelnen Gasmoleküle, was zu einer erheblichen Erhitzung führt. Wie groß dieser Erhitzungseffekt ist, kann man an dem Schicksal der meisten Meteore erkennen, die ganz überwiegend schon in dieser 80 km-Zone verglühen, also vor Erreichen der Lufthülle bei 50 km: sie verglühen also gar nicht in der Luft! Von dieser Gefahrenzone und wie man sie ohne Abbremsung durch einen Raketenmotor überstehen könnte, ist in den NASA-Erzählungen nie die Rede.

Wenn das Raumschiff in der letzten Flugzeit des „Re-entry“ die Höhe unter 50 km erreicht, wo eine aerodynamische Abbremsung (bei entsprechender Konstruktion!) durch Flugmanöver und Fallschirmeinsatz möglich wären, dann ist das Unglück bereits geschehen. Ohne Raketenmotoreinsatz zur wirksamen Reduzierung der Geschwindigkeit wäre das Raumschiff bereits ungebremst in den Hagel aus Molekülen geflogen, die mit 7000 m/sec (nämlich der ungebremsten relativen Geschwindigkeit des Raumschiffs) auf das Raumschiff auftreffen und es in einem Feuerball verglühen lassen.

Die NASA gibt für ihre angeblich wohlbehalten zur Erde zurückkehrenden Raumschiffe jeweils Masse und Geschwindigkeit in 130 km Höhe an. Die NASA berechnet jedoch nie die kinetische Energie ihrer Raumschiffe in dieser Flugphase. Das soll das interessierte Publikum, bitte, selbst machen. Das interessierte Publikum hat es jedoch anscheinend bis 2010 nicht getan, sondern darauf gewartet, daß – so weit bisher bekannt geworden – zwei kritische Ingenieure, unabhängig voneinander, die Energien und die Treibstoffmengen von NASA-Flügen analysieren.

Für diesen Überblick genügt der Hinweis auf ein Beispiel: das angebliche „Re-entry“ des vom Mond zurückkehrenden APOLLO-11-Raumschiffs. Nach NASA-Angaben hatte das Command Module (CM) eine Masse (Gewicht) von 5486 kg und eine Geschwindigkeit von 11200 m/sec. Daraus errechnet sich seine kinetische Energie nach der Formel Newtons:

E (in Joule) = 0,5 x Masse (in kg) x Quadrat der Geschwindigkeit (in m/sec)

E = 0,5 x 5486 x 11200²

0,5 x 5486 = 2743

11200² = 125.440.000

125440000 x 2743 = 344.081.920.000 = ca. 345 Milliarden Joule = 345 GigaJoule

[KORREKTUR, 28.12.2016. Die erste Fassung enthielt hier einen Fehler mit dem viel zu niedrigen Ergebnis „ca. 3,5 Milliarden Joule]

Dies ist eine gewaltige Energiemenge. Sie ergibt sich aus der kosmischen Geschwindigkeit von 11 km/sec und ihrem Quadratwert. Ein Vergleich mit einem Beispiel aus irdischen Verhältnissen vermittelt eine Vorstellung:

ICE der Deutschen Bahn : 8 Wagen, 200 m lang: 450 t = 450000 kg ;

Geschwindigkeit: 250 km/Stunde.

Zur Berechnung muß zuerst die Geschwindigkeit in m/sec umgeformt werden:

1 Stunde = 60 x 60 Sekunden = 3600 Sekunden

250 km/Stunde = 250000 m in 3600 Sekunden

250000 : 3600 = 69,44 = ca. 70 m/sec

Berechnung nach Newtons Formel:

E = 0,5 x 450000 x 70²

0,5 x 450000 = 225000

70² = 4900

225000 x 4900 = 1.102.500.000 = ca. 1,1 Milliarden Joule

= 1,1 GigaJoule

Das angeblich vom Mondflug zurückkehrende Command Module würde also das „Re-entry“ mit der kinetischen Energie von 345 ICE-Zügen der Deutschen Bahn beginnen. Die NASA hat nie erklärt, wie das CM diese ungeheure Energie von 345 GigaJoule während der angeblich 29 Minuten des Rückflugs zur Erde abgeben konnte. Da auch die NASA rechnen kann, hat sie es natürlich nie fliegen lassen.

Die entsprechenden Analysen und Berechnungen mehrerer anderer angeblich erfolgreich zurückgekehrter Raumflüge werden in unseren Quellen gegeben. In der Sache genügt eigentlich der Nachweis eines Betrugsfalles; denn bereits die erstmalige Entscheidung zum Betrug der Öffentlichkeit beweist die Erkenntnis der physikalisch-technischen Aussichtslosigkeit bei den Veranstaltern.

(2) Der Mangel an Schutz der Menschen vor der kosmischen Strahlung

Die NASA behandelt das Strahlungsproblem der bemannten Raumfahrt nur selten und kommt in beschreibenden Aussagen und bei Angaben von Strahlungsmeßwerten zu ganz unterschiedlichen Darstellungen.

Wenn die NASA die kosmische Strahlung nur locker beschreibt

In beschreibenden Darstellungen unterscheidet die NASA drei Bereiche, nämlich (1) den/die Van-Allen-Gürtel (VAG), (2) den außerhalb des VAG liegenden interplanetaren Raum und (3) den unterhalb des VAG liegenden erdnahen Weltraum bis zu 700 km Höhe über der Erde, auch als „Low earth orbit“ oder kurz LEO bezeichnet.

Die Strahlungsgefahr im VAG erklärt die NASA für hoch, jedoch würden die VAG schnell durchquert und dadurch die Strahlungsdosen erträglich gestaltet; außerdem soll es über den magnetischen Polen der Erde Flugrouten geben, die weniger starke Strahlungsbelastungen verursachen.

Im interplanetaren Raum spricht die NASA von einer Strahlungsgefahr nur im Falle von seltenen „großen“ Ausbrüchen auf der Sonne (Solar Flares), vor denen die Raumfahrer in besonders geschützten Räumen ihrer Raumschiffe Schutz suchen könnten – ohne jemals derartige Schutzräume in ihren angeblich geflogenen Raumschiffen (z.B. APOLLO 11) eingebaut zu haben. Die zahlreichen, ständigen mittleren und kleineren Solar Flares stellen keine Belastung dar.

Im erdnahen Weltraum bis 700 km Höhe erklärt die NASA die Strahlungsgefahr für verhältnismäßig gering oder vertretbar, mit Verweis auf folgende Umstände: der VAG schütze diesen Raum vor der starken kosmischen Strahlung von außen; Solar Flares könnten sich daher dort nicht mehr sehr auswirken; außerdem schütze die Erdatmosphäre vor der Strahlung.

Insgesamt suggeriert die NASA dem ahnungslosen Publikum die „große Entwarnung“: ein gravierendes Strahlungsproblem besteht nicht. Der Realitätsgehalt wird im folgenden einem Test unterzogen.

Wenn die NASA die Strahlungswerte empirisch mißt:

die Strategie der „zweistelligen Mikrosievert-Werte“

Bei ihren Angaben über Strahlungsmeßwerte behauptet die NASA, es handele sich um reale Meßwerte von den angeblich durchgeführten Raumflügen. Um die Angaben zu Strahlungsdosen in ihrer Bedeutung verständlich zu machen, müsssen alle Dosisangaben auf einen kleinsten gemeinsamen Zeitraum bezogen sein. Als Zeitraum wählt man zu diesem Zweck den kleinsten üblichen, die Stunde. Die erträglichen Strahlenbelastungen für Menschen bewegen sich in der Größenordnung von Mikrosievert pro Stunde, das sind Millionstel Sievert.

Die Dosisangaben der NASA werden oft für den gesamten Flug gemacht, aber auch für Stunden. Eine Umrechnung sämtlicher NASA-Meßwerte auf Mikrosievert pro Stunde ergibt nun ein völlig unerwartetes Bild:

– die Unterscheidung von LEO, VAG und interplanetarem Raum spielt überhaupt keine Rolle mehr;

– in allen drei Weltraumbereichen werden Strahlendosen derselben Größenordnung gemessen;

– sogar die numerischen Werte liegen alle im zweistelligen Bereich.

Diese empirischen NASA-Werte grenzen an ein Wunder:

Mondflüge = 385000 km Entfernung, interplanetarer Raum, mit zweimaliger Durchquerung der VAG

APOLLO 11 – 46,15 MikroSievert pro Stunde

APOLLO 12 – 118 MikroSievert pro Stunde

APOLLO 14 – 263,88 MikroSievert pro Stunde

APOLLO 15 – 62,24 MikroSievert pro Stunde

APOLLO 16 – 96,22 MikroSievert pro Stunde

APOLLO 17 – 91,36 MikroSievert pro Stunde

Internationale Raumstation (ISS) = 400 km Entfernung (LEO)

NASA 2008: – 37,03 MikroSievert pro Stunde

NASA 2015: – 12 MikroSievert pro Stunde

Space Shuttle = bis 400 km Entfernung (LEO)

NASA 2008: – 29,11 MikroSievert pro Stunde

Skylab 4 , 1973/74, 83 Tage = 150 bis 227 km Entfernung

NASA 2008: – 85,24 MikroSievert pro Stunde

Die NASA als nationale Behörde der USA hat also auf den angeblichen Mondflügen des APOLLO-Programms, auf den Flügen des Space Shuttle und des Skylabs und im Betrieb der ISS als Strahlungsdosen stets nur zweistellige Mikrosievert-Werte empirisch gemessen.

Damit behauptet die NASA zunächst einmal die Unabhängigkeit der Strahlungsdosen vom Ort der Messungen: im erdnahen Raum des LEO und im interplanetaren Raum der Mondflüge herrschen praktisch dieselben Strahlungsbelastungen. Auch die zweimalige Durchquerung der VAG und die mehrstündigen Aufenthalte in den dünnen Raumanzügen auf der Mondoberfläche haben keine spürbaren Auswirkungen auf die Durchschnittswerte der Strahlungsdosen pro Flug.

Um die Bedeutung dieser von der NASA empirisch gemessenen Strahlungsdosen zu erkennen, muß man sie vergleichen mit den Strahlungsdosen im internationalen Flugverkehr in 12 km Höhe über der Erdoberfläche. Für bestimmte Flüge sind folgende Werte gemessen worden, jeweils MikroSievert pro Stunde:

– Düsseldorf – San Francisco: 11

– London – Chicago: 9

– New York – Athen: 9

– Paris – Tokio: Spitze 20 – Durchschnitt 16

Als Durchschnittswerte für die Verkehrsfliegerei werden allgemein 12 km Flughöhe und 11 mikroSv / Stunde angenommen.

Daraus ergibt sich unmittelbar die gesicherte Erkenntnis: wenn die NASA auf Raumflügen empirisch nur zweistellige Mikrosievert-Werte gemessen hat, dann haben sich die Raumschiffe in ca. 12 km Höhe wie die Interkontinentalflüge der Verkehrsfliegerei befunden. Damit sind alle „Narrative“ der NASA von ISS, Transportflügen zwischen ISS und Erdoberfläche sowie von Flügen durch die VAG und zum Mond allein schon durch die NASA-Daten selbst als Täuschungen der Öffentlichkeit erwiesen. Die Raumschiffe der NASA sind gar nicht dort gewesen, wo sie behauptet haben.

Die NASA hat Planungen für künftige Raumflüge bekanntgegeben, mit Schätzungen für die erwarteten Strahlungsdosen:

Mondstation, Planung 1991 – 55,36 MikroSievert pro Stunde

Marsflug, geringste Entfernung 56 Millionen km

Planung 1991: 34,24 MikroSievert pro Stunde

– mit Abschirmung: 22,83 MikroSievert pro Stunde

Planung 2008: 45,66 MikroSievert pro Stunde

Diese Schätzungen der „erwarteten“ Dosiswerte zeigen, daß die NASA auch künftig und auch für interplanetare Distanzen wie z. B. zum Mars vorhat, bei zweistelligen Mikrosievert-Werten zu bleiben.

Damit zeigt diese Behörde ihren Betrugscharakter ganz ungeniert in dem Bewußtsein, daß sie alle Massenmedien kontrolliert und niemand es wagen wird, die Öffentlichkeit aufzuklären.

Ein paar Kritiker im Internet erreichen nur ohnehin kritisch eingestellte Leser und haben keine Breitenwirkung, demonstrieren aber sehr schön unser aller „Informationsfreiheit“!

Das ungenierte Vertrauen der NASA auf eine „Strategie der zweistelligen Mikrosievert-Werte“ bis in den interplanetaren Raum baut auf eine Reihe von Effekten, die beim Thema kosmische Strahlung zusammentreffen:

– die Ahnungslosigkeit des Publikums;

– die weitgehende Verhinderung jeglicher Informationen über die Strahlungsproblematik der Raumfahrt in den Massenmedien;

– der verwirrende Gebrauch älterer und neuerer Maßeinheitensysteme für die Strahlungsmessung nebeneinander in Fachveröffentlichngen;

– die ebenso verwirrende gleichzeitige Existenz von einerseits rein physikalischen Meßwerten und andererseits biologisch gewichteten Meßwerten ohne Erläuterung ihrer Umrechnung;

– die Mitteilung von Strahlungsdosen für ganz unterschiedliche Zeiträume: z. B. für die gesamte Dauer eines Fluges, für ein Jahr, einen Monat, einen Tag oder eine Stunde. Erst eine Umrechnung aller Werte auf die kleinste gebrauchte Einheit liefert Dosiswerte, die vergleichende Aussagen ermöglichen;

– die überwiegende Betrachtung der kosmischen Strahlung bei den Physikern nach Teilchenarten und ihren verschiedenen Energien in Elektronenvolt, deren Umrechnung in Sievert-Werte zwar keine besondere Mathematik, aber etwas kompliziertere Überlegungen erfordert;

– die flächendeckend gelungene Korrumpierung der einschlägigen akademischen Disziplinen (Physik, Medizin, Biologie, Technik), deren eisernes Schweigen oder gar Nachplappern der NASA-Erzählungen über die bemannte Raumfahrt in der Öffentlichkeit Sorglosigkeit suggeriert, da es ja sogar eine „Weltraummedizin“ gibt, die bei Gefahr doch sofort Laut geben würde – wie bei Aids oder der Vogelgrippe;

– die Existenz einer deutschen Strahlenschutzverordnung beruhigt die Öffentlichkeit, weil diese nicht weiß, daß ausgerechnet Astronauten von den Regelungen dieser Verordnung ausgeschlossen sind: vogelfrei?

– wer sich zur Strahlungsproblematik informieren will, braucht nur die Grundrechenarten, aber solange in Deutschland viele Leute stolz darauf sind, in Mathe schon immer eine Fünf gehabt zu haben, wird die Bereitschaft zur kleinen Informationsmühe gering bleiben.

So arbeiten mehrere kleine Besonderheiten am Verschwinden der kosmischen Strahlung im Informationsdunkel.

Der „Strategie der zweistelligen Mikrosievert-Werte“ sollen wenigstens die wichtigsten Erkenntnisse aus NASA-fremden, wissenschaftlichen Veröffentlichungen gegenübergestellt werden.

Wirkliche Strahlungsdosen im interplanetaren Raum

Zum interplanetaren Raum liegen die zahlreichen Teilchenmessungen der Physiker vor. Siegfried Marquardt hat 2010 als erster Kritiker die Umrechnung der Teilchenmessungen in die Strahlendosis „Sievert“ beispielhaft vorgenommen. Die einzelnen Schritte A-G sehen folgendermaße aus:

A. Hauptgefahr sind die Protonen, sie machen 85 Prozent der kosmischen Strahlung aus.

B. Als „Normalfall“ werden 1000 Partikel pro Quadratmeter und Sekunde gemessen; 85 Prozent davon sind Protonen; nur ihre Strahlungswirkung wird im folgenden berechnet.

C. Die Strahlung trifft auf die gesamte Körperoberfläche eines Raumfahrers: diese wird 1 Quadratmeter angenommen.

D. Die Exposition eines Astronauten während der 8 Tage einer Mondreise:

691200 Sekunden lang je 850 Protonen = ca. 600 000 000 Protonen.

E. Berechnung der Energie der 600 000 000 Protonen in Elektronenvolt (eV):

E (1 Proton) = 0,6 x 10^15 eV = 600 000 000 000 000 eV

Gesamtenergiemenge für die 8-Tage-Reise ist das Produkt von Protonenzahl und Protonenenergie:

600 000 000 Protonen x 600 000 000 000 000 eV = 0,36 x 10^24 eV

Dieser Wert hat 24 Dezimalstellen.

F. Umrechnung der Energie von eV in Joule:

Die Strahlungseinheit “1 Sievert” ist definiert als 1 Joule pro Kilogramm Körpergewicht. Deshalb müssen die Elektronenvolt in Joule umgerechnet werden.

1 eV repräsentiert die Energiemenge von 1,6 x 10^-19 Joule (sehr kleiner Wert).

Die berechnete Gesamtenergie von 0,36 x 10^24 eV (sehr großer Wert) muß mit dem Umrechnungswert (1,6 x 10^-19) malgenommen werden, wobei sich die hohen Exponenten wegen der unterschiedlichen Vorzeichen (+/-) weitgehend gegeneinander kürzen auf die Größenordnung 10^5 = 10 000.

Das Produkt 0,36 x 1,6 = 0,576 ergibt den numerischen Wert der Gesamtenergie der 8 Tage in Joule: 57600 Joule.

G. Umrechnung der Energie von Joule in Sievert:

Dosis “1 Sievert” ist definiert als 1 Joule pro Kilogramm Körpergewicht. Gewicht eines Astronauten wird mit 70 kg angenommen. Berechnung durch Division der Gesamtenergie durch das Körpergewicht ergibt:

57600 Joule : 70 kg = 822,85 Joule/kg = ca. 823 Joule/kg

Ca. 823 Joule pro Kilogramm bedeuten eine Strahlungsleistung von ca. 823 Sievert während der 8-tägigen Reise. Diese Strahlendosis würde den sofortigen Tod der Astronauten bedeuten.

Eine solche Umrechnung haben weder die NASA noch die von ihr korrumpierten Wissenschaftler geliefert – darf sich das Publikum selbst besorgen. Die ca. 823 Sievert pro 8 Tage bedeuten ca. 100 Sievert pro Tag oder auf die Dosiseinheit MikroSievert/Stunde umgerechnet:

100 Sievert = 100 000 000 MikroSievert

1 Tag = 24 Std

100 000 000 : 24 = 4 166 000 MikroSievert pro Stunde im interplanetaren Raum.

Wirkliche Strahlungsdosen unterhalb des VAG,

bis 700 km Höhe

Bisher sind zwei Messungen verfügbar, die durch besondere Bedingungen entstanden und bekannt geworden sind.

Die Süd-Atantik-Anomalie (SAA)

Über dem Süd-Atlantik (von Brasilien aus in Richtung Afrika) entsteht durch eine regionale Schwäche des dortigen Erdmagnetfeldes eine Absenkung des inneren Van-Allen-Gürtels auf ca. 200 km Höhe.

Wenn durch dieses Gebiet ein Interkontinentalflug in 12 km Höhe verläuft, dann erhält die Maschine eine Strahlungsdosis wie ca. 190 km unterhalb des Van-Allen-Gürtels. Gemessen werden dort, in 12 km Höhe:

11 Millisievert pro Stunde = 11000 Mikrosievert pro Stunde.

Wegen dieser verhältnismäßig hohen Strahlenbelastung vermeidet der internationale Flugverkehr Flüge durch die SAA; vertretbar sind diese Durchflüge ohnehin nur bei möglichst schneller Durchquerung der kritischen Zone. Da diese Strahlendosis den Bedingungen von ca. 190 km unterhalb des VAG entspricht, so müßte sie charakteristisch sein für den gesamten Weltraum unterhalb des VAG, den LEO-Bereich, also auch für die angebliche ISS.

11 MilliSievert pro Stunde im LEO-Bereich summieren sich in 100 Stunden = 4 Tagen zu 1,1 Sievert. Angeblich halten sich manche Astronauten ein halbes Jahr = 180 Tage lang auf der angeblichen ISS auf: in 180 Tagen hätten sie eine Strahlendosis von 180 : 4 = 45 Sievert aufgenommen – laufen anschließend aber wieder gesund auf der Erde herum.

Die Überschallflüge der CONCORDE auf 18 km Höhe

Seit 1976 flog die CONCORDE bis auf 18 km Höhe. Anders als in normalen Verkehrsflugzeugen war der Kapitän der CONCORDE verpflichtet, die Strahlungswerte ständig zu kontrollieren, und bei Überschreitung der Dosis von 1000 Mikrosievert pro Stunde war der Pilot amtlich angewiesen, die Flughöhe zu verringern. Wir wissen daher nur, welche Werte als Grenzwerte gemessen worden sind, nicht aber, ob in dieser Flughöhe noch höhere Werte gemessen worden sind.

Obwohl die Flughöhe gegenüber der normalen Verkehrsfliegerei nur um 50 Prozent (von 12 auf 18 km) erhöht war, konnte die mögliche Strahlenbelastung um das Hundertfache ansteigen. Die bei der NASA beliebten zweistelligen Mikrosievert-Werte reichten offensichtlich nicht einmal für 18 km Höhe.

FAZIT

Die Dosiswerte der SAA-Flugrouten und der CONCORDE zerstören die NASA-Märchen von den „zweistelligen Mikrosievert-Werten“ pro Stunde für die ISS und damit für den gesamten LEO-Raum. Da die NASA-Angestellten die wirklichen Dosiswerte nicht überleben würden, ist damit die Irrealität aller öffentlichen “Narrative” (Lügengeschichten) zur angeblich „bemannten Raumfahrt“ auch durch die Höhe der kosmischen Strahlung im LEO-Raum erwiesen.

(3) Weitere schwerwiegende Argumente

noch ohne endgültige Beweiskraft

Die folgenden Themen der bemannten Raumfahrt liefern die Grundlage für weitere kritische Ansätze, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine wirkliche Beweiskraft gewinnen werden, sobald einmal nicht-korrumpierte Wissenschaftler mitarbeiten.

– Die Navigation im Weltraum

Die Flugroute eines Raumschiffs ist weitgehend bestimmt durch folgende Bedingungen: (1) Ort, Zeit und Richtung des Starts; (2) Art, Stärke und den Bewegungszustand der zu durchquerenden Gravitationsfelder; demgegenüber haben (3) mitgeführte Treibstoffe für Kurskorrekturen nur eine sehr geringe Wirkung auf die Gestaltung der Flugroute, weil die für den Rückstoß im Raketentriebwerk einzusetzenden Massen (Treibstoff) nur in relativ begrenztem Umfang mitgeführt werden können, so lange bei der Konstruktion der Flugkörper und der Zuladung für die Nutzlast um jedes Kilogramm gerungen werden muß, weil die Tragfähigkeit der verfügbaren Raketen sehr begrenzt ist.

(4) Für eine Navigation von einem planetaren Körper zum nächsten allein durch die Wirkung der Gravitationsfelder können sehr spezielle Bedingungen bestehen, wie das Beispiel des angeblichen Mondlugs von APOLLO 11 sehr eindrucksvoll veranschaulicht. Zum Beispiel müßte beim Rückflug vom Mond zur Erde genau der Punkt X passiert werden, an dem die Gravitationsfelder von Mond und Erde die gleiche Wirkung haben, weil andernfalls das Raumschiff nicht in die gewünschte Richtung zur Erde bewegt würde. Und da der Mond sich um die Erde bewegt, ist auch dieser Punkt X ständig in Bewegung! Würde er verfehlt, könnte das Raumschiff auf den Mond zurückstürzen oder irgendeinen anderen unkontrollierten Kurs einschlagen.

(5) Erschwerend kommt hinzu, daß das Dreikörperproblem mathematisch ungelöst ist: man kann für einen Weltraumflug die Wechselwirkungen zwischen mehr als zwei Körpern im Raum (z.B. Sonne – Erde – Mond) nicht genau berechnen, sondern nur durch Schätzungen bestimmen. Das bedeutet, daß Weltraumflüge keineswegs so genau vorausberechnet werden können, wie die Veranstalter von angeblichen Weltraumreisen gern erzählen.

Insgesamt bedeutet eine Navigation im Weltraum, daß der Flug weitgehend durch die Gravitationsbedingungen bestimmt ist.

– Die Temperaturdynamik durch den Wechsel zwischen einfallender oder abgeschatteter Sonnenstrahlung

Die Temperaturunterschiede durch wechselnden Strahlungseinfall können eine Größenordnung von mehr als 200 Grad Celsius erreichen. Damit stellt sich für die Materialien und die Konstruktion der Raumschiffe die Frage der Stabilität und der Sicherheit, und für die Klimatisierung der Raumschiffe und ganz besonders der dünnen Raumanzüge die Frage der ausreichenden Leistungsfähigkeit, und 1969 noch für eine Fotografie der Silberschemie die Frage des ausreichenden thermischen Schutzes. Die angeblich eingesetzten Materialien bei der bemannten Raumfahrt sind vorher nie auf ihr Verhalten in einer derartigen Temperaturdynamik getestet worden. Die Raumanzüge haben insofern eine herausragende Bedeutung, weil einerseits ihre „Betriebssicherheit“ höchst fraglich ist, andererseits die Berechtigung der bemannten Raumfahrt gerade in den Aktivitäten der Astronauten außerhalb ihrer Raumschiffe gesehen wird.

– Die Medienfälschung als Folge der Unmöglichkeit einer bemannten Raumfahrt

Wenn man eine bemannte Raumfahrt technisch nicht durchführen kann, aber der Öffentlichkeit unbedingt als real erfolgreich durchgeführt vortäuschen will, dann muß der Veranstalter selbst (NASA, ESA usw.) die bewegten Bildchen für die Massenmedien fälschen.

Die Übernahme der Fälschungen in die Massenmedien ist eine Machtfrage. Der Staat kann jede Medienfälschung durchsetzen. Das Publikum glaubt fast alles, was ihm erzählt und in bewegten Bildchen gezeigt wird: „Wir haben es ja selbst gesehen!“ – in 4 Metern Entfernung auf dem Bildschirm!

Wenn eine Mediendarstellung als Fälschung erkannt wird, dann ist der dargestellte Vorgang (die eine bemannte Raumfahrt) als Betrug entlarvt. Ein solcher Beweis müßte strenggenommen aber für jeden einzelnen Betrug erbracht werden. Deshalb fehlt dem Nachweis einer Medienfälschung die generelle Beweiskraft gegen alle Raumfahrtunternehmen, obwohl bereits der Nachweis einer Fälschung ein schwerwiegendes Verdachtsmoment gegen alle derartigen behaupteten Unternehmungen darstellt.

Herr Wörner, das sind Unsere Quellen

Die Reihenfolge der Quellen entspricht den Zusammenhängen.

Die englischsprachige Webseite von Anders Björkman:

The Human Space Travel Hoaxes 1959-2016

1. Einführung und unbemannte Raumfahrt. – ca. 66 Seiten.

(http://heiwaco.tripod.com/moontravel.htm)

2. Analyse des Projekts APOLLO 11. – ca. 34 Seiten.

(http://heiwaco.tripod.com/moontravel1.htm)

3. Analyse der anschließenden Projekte bis zu ISS und Shuttle. – ca. 29 Seiten.

(http://heiwaco.tripod.com/moontravel2.htm)

Von Björkmans Kap. 2 über APOLLO 11 liegt eine deutsche Zusammenfassung und Bearbeitung vor:

Der APOLLO-11-Elefant – eine deutsche Premiere

Wie es bei der Mondlandung genau zugegangen ist: Technik und Physik der Raumfahrt – 22. Nov. 2016

(https://balthasarschmitt.wordpress.com/2016/11/22/der-apollo-11-elefant-eine-deutsche-premiere/)

Siegfried Marquardt (Königs Wusterhausen) hat in einer 48-Seiten Darstellung von 2010 eine detaillierte Analyse des Fluges von APOLLO 11 gegeben:

Die ganze Wahrheit über die Apollolüge
Mathematisch-physikalische Re- und Dekonstruktion von Apollo 11.”
Im Internet auf zwei Dateien verteilt:
(http://www.mti-kw.de/Apolloluege1.pdf)
(http://www.mti-kw.de/Apolloluege2.pdf)

Anmerkung, 15.11.17: Die beiden Dateien von S. Marquardt stehen nicht mehr im Netz. Der Autor hat unter demselben Titel 2014 ein Taschenbuch veröffentlicht, das in diesem Blog am 8.11.17 vorgestellt worden ist:  „Marquardts „Apollolüge“ jetzt als Taschenbuch“.

[Anmerkung v. 15.8.2020:
Siegfried Marquardts Untersuchung
„Die ganze Wahrheit über die Apollolüge“
kann als pdf-Datei ab sofort in 2 Ausgaben von 2009 und 2019 von der Downloadseite dieses Blogs heruntergeladen werden. URL der Downloadseite:
https://balthasarschmitt.wordpress.com/eine-seite/downloads/ ]

Eine Zusammenfassung seiner Ergebnisse liegt in dem folgenden Blogbeitrag im Abschnitt „CONTRA“ vor:

PRO und CONTRA zur bemannten Raumfahrt

(https://balthasarschmitt.wordpress.com/2016/09/09/pro-und-contra-der-bemannten-raumfahrt/)

Der Verschwörungstheoretiker XYZ (Pseudonym) hat die Problematik der kosmischen Strahlung für Flugverkehr und bemannte Raumfahrt in dem folgenden Bericht dargestellt, und zwar für Laien verständlich und mit genauer Ausführung aller erforderlichen Umrechnungen, so daß der Leser sie selbst nachvollziehen und kontrollieren kann:

Mit 1,8 Millisievert zum Mond und zurück

oder Die bemannte Raumfahrt im Licht der kosmischen Strahlung

Erste Fassung. – 19. März 2016. – 109 Seiten.

(https://balthasarschmitt.files.wordpress.com/2018/02/mit-millisievert-zum-mond-und-zurc3bcck-1603201.pdf)

Die Fälschungen der NASA, ROSKOSMOS, ESA usw. über ihre Heldentaten im Weltraum (auch die unbemannten) sind erst relativ spät unter die Lupe genommen worden, nämlich seit Okt. 2009 in einem englischsprachigen Forum mit internationalem Mitarbeiterkreis:

CLUESFORUM.info – SEPTEMBER CLUES RESEARCH FORUM

(http://www.cluesforum.info/)

Dort werden im Abschnitt

„Apollo, and more space hoaxes“

(http://www.cluesforum.info/viewforum.php?f=23&sid=9e2e9c3e94cdd3353b87132d17040191)

unter 84 Themen („Topics“) Medienfälschungen zur Raumfahrt aufgedeckt und eingehend mit großer Kennerschaft analysiert, weil die Forumteilnehmer durch die Beschäftigung mit ihrem Hauptthema, den Verbrechen vom 11. September 2001 in den USA, in der Analyse von Medienfälschungen eine einzigartige Expertise erworben haben. Eine kleine Auswahl der Themen zeigt die Bandbreite dieses Forumabschnitts:

Yuri Gagarin Hoax – APOLLO – NASA moon rocks go missing! – Skylab – ENDEAVOUR – the 30-year Space Shuttle hoaxISS – HUBBLE – Elon Musk, SpaceXMARS & the Curiosity Rover – Mars One – China’s Moon Mission(s)Re-entry – Project Orion

***

Nun, Herr Wörner, sagen Sie uns, was Sie über unsere Argumente denken!

26. Dezember 2016  –  Korrektur: 28. Dezember 2016  –  Anmerkung: 4. Juli 2020

Der Verschwörungstheoretiker XYZ (Pseudonym)

***

Ein Postscript von Balthasar:

Zum Schluß eine aktuelle Meldung (FAZ, 16. Dez. 2016) von Bill Gates, Microsoft-Mitbegründer, der nach einem Gespräch mit dem designierten US-Präsidenten Trump geäußert hat, Trump könnte mit einer „positiven Botschaft“ „Amerikas Innovationsfähigkeit stärken – ähnlich wie das einst John F. Kennedy getan habe, als er das Ziel ausgab, einen Menschen auf den Mond zu bringen.“ – Das erzählt uns jemand, der Bescheid weiß!

Dazu gibt es ein paar interessante Fragen, die meines Wissens noch niemand gestellt hat:

(1) Hat Kennedy 1961 bei der Verkündung des Mond-Ziels gewußt, daß eine bemannte Raumfahrt nicht möglich ist? Seine Berater haben es gewußt – aber haben sie es ihm gesagt?

(2) Wenn Kennedy erst später erfahren haben sollte, daß seine Ankündigung technisch-physikalisch nicht realisiert werden kann: Hat Kennedy, den man nicht für einen Betrüger halten möchte, möglicherweise beabsichtigt, den Mondflug öffentlich zu widerrufen?

(3) Wenn Kennedy erst später von der Unmöglichkeit erfahren und intern die Absicht zu einem öffentlichen Widerruf diskutiert haben sollte: könnte eine solche Absicht des Widerrufs ein weiteres Motiv für den „tiefen US-Staat“ gewesen sein, Kennedy 1963 zu ermorden, damit man ungestört den großartigen Erfolg der vorgetäuschten Mondlandung ansteuern konnte?

Dies ist Balthasars kleiner spekulativer Beitrag zur Kritik der offiziellen „Einzeltäter-Verschwörungstheorie“ über die JFK-Ermordung und ein Weihnachtsgeschenk 2016 an ihre Liebhaber. Sie urteilen selbst! Wenn schon jemand anders diese Fragen aufgeworfen haben sollte, dann wird Balthasar seine Priorität natürlich gern anerkennen.